Mit dem Beschluss wurde jetzt eine Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen eingeführt, die zu einem Abbau der Haftungsrisiken für die Landwirte führen soll. Dadurch wird für Tierhalter im Falle von Lieferungen mit mangelhaften Futtermitteln und hierdurch verursachter Schäden zumindest das Insolvenzrisiko seines Lieferanten ausgeschlossen.
Der Berufsstand, so der DBV, vermisst aber eine weitere Regelung zur Minimierung der Haftungsrisiken. So hatte der
DBV mehrfach eine eindeutige Regelung zur verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung der gewerblichen Futtermittelunternehmen eingefordert, die auch die Haftung für Schäden in Folge von Verkaufssperren bei Verdachtsfällen umfasst. Gerade der jüngste Aflatoxin-Fall bei importiertem Mais verdeutlichte erneut, dass Betriebe in ihrer Verantwortung als Lebensmittelhersteller ihre Produkte so lange nicht vermarkten können, wie nicht durch entsprechende Beprobungen Verdachtsfälle für unsichere Lebensmittel ausgeräumt worden sind. Dadurch erleiden die betroffenen Tierhalter Einkommensverluste sowie zusätzliche finanzielle Belastungen.
Die Höhe der nun eingeführten Mindestversicherungssumme hängt von der jährlichen Herstellungsmenge ab und wurde in 3 Stufen, zwei, fünf und zehn Millionen Euro, gestaffelt. Nach vorliegenden Einschätzungen müssten lediglich etwa 45 Futtermittelbetriebe ihre bestehenden Versicherungen aufstocken. Die resultierenden höheren Beiträge für die gewerblichen Hersteller seien laut DBV überschaubar, da der überwiegende Teil der Unternehmen diese bereits über anerkannte Gruppenverträge (Exedentenversicherung) abdeckt. Die Versicherungspflicht stelle vielmehr auf die bisher nur unzureichend oder gar nicht versicherten Lieferanten ab. (dbv)