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21.05.2008 | 14:34 | EU-Umweltpolitik 

Premiere: EU will harte Strafen für schwere Umweltsünden

Straßburg - Schwere Umweltsünden wie illegale Abfallbeseitigung, radioaktive Verschmutzung von Gewässern oder der Schmuggel geschützter Tier- und Pflanzenarten sollen bald in ganz Europa strafbar werden.

Umweltsünder
(c) proplanta
Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch in Straßburg für eine neue EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht, die auf einem Kompromiss zwischen Parlament und EU-Ministerrat beruht. Diese Richtlinie werde bald dafür sorgen, dass Umweltkriminalität auch rechtlich nirgends in der EU mehr als Kavaliersdelikt behandelt werde, sagte der deutsche Berichterstatter Hartmut Nassauer (CDU).

Dies ist eine Premiere, da sich die Union erstmals ein gemeinsames Strafrechtsgesetz gibt. Das neue Recht könnte ab 2010 gelten, denn die EU-Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Auch die Grünen äußerten sich zufrieden. «Die Europäische Union macht damit deutlich, dass Umweltschutz mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Denn ohne Möglichkeiten für Sanktionen in Form strafrechtlicher Verfolgung ist der Umweltschutz ein zahnloser Tiger», sagte die Deutsche Hiltrud Breyer.

In dem Text sind keine Mindeststrafen für bestimmte Umweltvergehen wie Luft- oder Wasserverseuchung vorgesehen, doch werden die Mitgliedsländer dazu verpflichtet, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu behandeln. Ob es Gefängnis- oder Geldstrafen gibt, bleibt den Mitgliedsländern überlassen - Hauptsache, sie sind «wirksam, verhältnismäßig und abschreckend».

Bestraft werden sollen auch die illegale Entsorgung von Abfall, die «erhebliche Schädigung» von Naturschutzgebieten sowie die Produktion von oder der Handel mit Stoffen, die die Ozonschicht zerstören. Gleiches gilt für Anstiftung und Beihilfe zu derartigen Tatbeständen.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission konkrete Strafen und Strafgelder bis zu 1,5 Millionen Euro für bestimmte Umweltvergehen vorgesehen, durch die «Menschen vorsätzlich getötet oder schwer verletzt» würden. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bleibt allerdings das Strafrecht in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Die Union darf aber den Staaten vorschreiben, Strafen vorzusehen um sicherzustellen, dass Gesetze auch wirksam sind. (dpa)
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