Anlässlich seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der
Bundesrat nach Angaben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) einer Änderung des Milchquotenrechts und damit einer flexibleren Quotenübertragung zugestimmt. Gemessen an der Ankündigung der Länderkammer hatten sich nicht zuletzt Milcherzeuger im Rheinland deutlich mehr versprochen, betont der RLV.
Erst vor Monaten hatte die Länderkammer in einer eigens gefassten Entschließung gefordert, das bestehende Milchquotensystem mit Blick auf das Auslaufen der Quotenregelung von nicht mehr zeitgemäßen Beschränkungen und Fristen zu befreien.
Mit der nunmehr verabschiedeten „Dritten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung“ halten sich jedoch die angestrebten Vereinfachungen in Grenzen, wie der RLV mitteilt. Während insbesondere bei der Zupacht eines Milchviehbetriebes eine deutliche Flexibilisierung erreicht wird, bleibt die Verordnung bei anderen außerbörslichen Übertragungswegen – etwa bei der Umstrukturierung von Gesellschaften – hinter den Möglichkeiten zurück. Zudem sieht die Verordnung trotz auslaufender Milchquotenregelung weiterhin getrennte Börsengebiete für West- und Ostdeutschland vor. (RLV)