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11.12.2014 | 11:22 | EU-Haushalt 

Rückerstattung nicht ausgegebener Mittel aus der EU-Haushaltsdisziplin

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass es zu einer Rückerstattung von nicht ausgegebenen Mitteln aus der EU-Haushaltsdisziplin in Höhe von 1,49 Prozent kommt.

Betriebsprämie
Betriebe erhalten nicht ausgeschöpfte Mittel zurück (c) proplanta
Dieses Verfahren folgt aus der Kürzung der Direktzahlungen im letzten Jahr und ist aus Sicht des DBV konsequent und folgerichtig. Der DBV erwartet, dass diese Mittel zusammen mit der Betriebsprämie für 2014 noch vor dem Jahreswechsel ausgezahlt werden.

Im Antragsjahr 2013 führte die Finanzielle Disziplin zu einer Kürzung der Betriebsprämie über der Freigrenze von 2.000 Euro von gerundet 2,45 Prozent. Diese Haushaltsdisziplin setzte sich aus der Auffüllung der Agrarkrisenreserve und der Anpassung der finanziellen Obergrenze an den Beschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 zusammen. Nicht ausgeschöpfte Mittel aus der Finanziellen Disziplin und damit auch der Agrarkrisenreserve fließen im folgenden Antragsjahr 2014 wieder über die Direktzahlungen in die Betriebe zurück.

Gleichzeitig tritt zur Wiederauffüllung der Agrarkrisenreserve eine Kürzung der einzelbetrieblichen Direktzahlungen über 2.000 Euro von rund 1,30 Prozent in Kraft. Werden Rückerstattung und Kürzung saldiert, bleibt für das Antragsjahr 2014 ein Plus von rund 1,49 Prozent, das den Betriebsprämien im Dezember 2014 zugeschlagen wird. (DBV)
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