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18.01.2017 | 11:26 | EU-Agrarförderung 

Schleswig-Holstein für stärkere Förderung von Ökolandbau und Vertragsnaturschutz

Kiel - Um den Ökolandbau und den Vertragsnaturschutz weiter zu stärken, setzt sich die Landesregierung Schleswig-Holsteins im Bundesrat für eine Umschichtung der EU-Fördermittel ein.

Agrarminister Habeck
Robert Habeck (c) robert-habeck.de
Eine entsprechende Bundesratsinitiative beschloss das Kabinett gestern (17. Januar 2017) in Kiel.

„Ökolandbau, Vertragsnaturschutz und Programme für vielfältige Kulturen im Ackerbau: Die Landwirte rennen uns die Bude ein und die bislang vorgesehenen Mittel sind ausgeschöpft. Denn offenbar bahnt sich ein Umdenken an: Immer mehr Bäuerinnen und Bauern suchen Einkommensalternativen und zwar durch ein Wirtschaften mit der Natur. Wir müssen daher dringend die EU-Förderung neu aufstellen. Wir müssen zu einem System kommen, in dem die Landwirtschaft öffentliches Geld für öffentliche Leistungen erhält. Nur eine Landwirtschaft, die stärker dem Tierwohl und der Umwelt Rechnung trägt, ist zukunftsfähig. Die Umschichtung ist hier ein erster wichtiger Schritt hin zu einer anderen Förderpolitik“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck.

Die gemeinsame Initiative mit Niedersachen sieht eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor. So sollen 15 Prozent der Fördermittel aus der sogenannten ersten Säule (direkte Prämien an die Landwirte, gemessen an Hektaren) in die zweite Säule (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER) umgeschichtet werden. Das ist nach EU-Recht der höchstmögliche Prozentsatz.

Bislang sind in Deutschland nur 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel für die Jahre 2015 bis 2019 umgeschichtet worden, das entspricht nur rund 230 Millionen Euro pro Jahr. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Umschichtung stiege der Betrag auf rund 750 Millionen Euro. Für Schleswig-Holstein stiege die Summe von 14 auf 47 Millionen Euro jährlich.

„Damit werden die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich substantiell verbessert. Wichtig ist, dass das Geld direkt den Landwirten zu Gute kommt. Sie erhalten die Mittel und können damit den Schutz von Arten, Natur, Gewässer und Klima in die Produktion integrieren“, sagte Habeck.

Der Gesetzentwurf soll im Februar im Bundesrat eingebracht werden. Die Aufstockung der Umschichtung muss der EU-Kommission spätestens bis zum 1. August 2017 mitgeteilt werden.

Hintergrund



Vertragsnaturschutz



Die Nachfrage ist hoch wie nie zuvor, das gleiche gilt für die Fläche: 2017 wird der Vertragsnaturschutz auf Grünland und Acker von knapp 24.000 Hektar im Jahr 2012 auf über 30.000 Hektar steigen. Die Mittel, finanziert aus der zweiten Säule und aus Umschichtungsmitteln der EU-Agrarförderung sowie aus Landesmitteln, wurden insgesamt von 45,1 auf 76,6 Millionen Euro in dieser Förderperiode aufgestockt. Diese Mittel kommen zu 100 Prozent bei den Landwirten an.

Ökolandbau



Im Jahr 2015 betrug der Zuwachs ökologisch bewirtschafteter Fläche rund 3.500 Hektar –ein Wachstum um 9,3 Prozent – auf insgesamt 4,1 Prozent der landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche bzw. 40.549 Hektar. Zu Beginn der Legislatur lag der Anteil der Ökolandbaufläche in Schleswig-Holstein bei 3,5 Prozent (35.000 Hektar).
melur-sh
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