Im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen wurde die Kreditsperre und damit die Kürzung der Direktzahlungen 2009 von einem Prozent wieder aufgehoben. Im Weiteren hat der
Bundesrat die Ökobeiträge für Hecken-, Ufer- und Feldgehölze erhöht und deren Anmeldung vereinfacht. Die Zollansätze für Speiseöle und -fette, Obstgehölze sowie Fructosesirup wurden angepasst. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat zudem die Bio-Verordnung und das Futtermittelbuch geändert.
Im Juni 2008 hatte der Bundesrat wegen der Kreditsperre für 2009 eine generelle Kürzung der Direktzahlungen, Sömmerungs- und Ackerbaubeiträgen von einem Prozent beschlossen. Im Rahmen der Stufe 1 der Stabilisierungsmaßnahmen hat er am 12. November 2008 auf die Kreditsperre verzichtet. Deshalb wurden auch die damit verbundenen Beitragskürzungen für das Jahr 2009 hinfällig und heute rückwirkend aufgehoben.
Zur Vereinfachung des Vollzugs werden ab 2010 die Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze auf einen angrenzenden Krautsaum von 3 bis 6 Meter ausgedehnt. Dadurch kann die Fläche des Krautsaums nicht mehr als Raufutterbasis für die Tierbeiträge und für die Hangbeiträge angerechnet werden. Entsprechend werden die Ökobeiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze, einschließlich Krautsaum, erhöht.
Die Kalkulation der Grenzabgaben bei den pflanzlichen Produkten wurde mit derjenigen der übrigen Landwirtschaftsprodukte harmonisiert. Da die EU die Exportbeiträge für Fructosesirup aufgehoben hat, erhebt die Schweiz ab 1. Juli 2009 keine Zölle mehr auf diesen Importwaren. Im Bereich der Obstgehölze hat der Bundesrat die Zollansätze reduziert und damit den aktuellen Marktbedürfnissen und der weiteren Verbreitung des Feuerbrands im letzten Jahr Rechnung getragen. Im Weiteren hat er Präzisierungen mit normativem Charakter aufgrund von Vollzugserfahrungen vorgenommen. (EVD)