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16.12.2018 | 14:45 | Agrarsubventionen 
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SPD will Agrar-Direktzahlungen leistungsbezogen gewähren

Berlin - Die SPD nimmt Abschied von den Direktzahlungen in der bisherigen Form.

Agrar-Direktzahlungen 2020
(c) SPD
In einem Entwurf für ein Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 schlägt die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der Bundestagsfraktion eine Neugestaltung der Agrarförderung vor. Danach will man zwar an flächenbezogenen Zahlungen für landwirtschaftliche Betriebe festhalten; sie sollen jedoch weitgehend an Umwelt-, Klima- oder Tierschutzauflagen gekoppelt werden. Nur noch ein Viertel der bisherigen Direktzahlungen soll dem SPD-Modell zufolge als Basisprämie und damit als „Einkommensgrundstützung“ gewährt werden. Auch dessen Gewährung soll an Umweltauflagen geknüpft werden.

Als Voraussetzung für den Bezug der Basisprämie sollen 7 % der betrieblichen Nutzfläche als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) genutzt werden müssen. Zudem sollen jeweils 20 % der Basisprämie der Förderung von Junglandwirten sowie der ersten Hektare vorbehalten sein. Ab 2028 soll die Förderung nach den Vorstellungen der SPD-Agrarier ausschließlich leistungsbezogen erfolgen.

Das Papier sollte ursprünglich vergangene Woche in der Fraktionssitzung beraten werden. Nach einer kontroversen Diskussion wurden die weitere Beratung und eine mögliche Beschlussfassung noch einmal verschoben. Möglicherweise kommt das Papier im Januar erneut auf die Tagesordnung.

Zweite Säule zur Investitionsförderung

In dem Entwurfspapier schlägt die Arbeitsgruppe ein „Viersäulenmodell“ vor. Unterschieden wird zwischen einer Flächenförderung in der bisherigen Ersten sowie einer Investitionsförderung in der bisherigen Zweiten Säule. Die investive Förderung soll sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls sowie der Entwicklung ländlicher Räume beschränken.

Die Hälfte der bisherigen Direktzahlungen wollen die Sozialdemokraten als „Ökoleistungsprämie“ entsprechend den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eco-schemes auszahlen. Die Zahlungen sollen einen „zielgerichteten und ambitionierten Beitrag“ zur Stärkung der biologischen Vielfalt sowie zum Klima-, Gewässer-, Boden- und Ressourcenschutz leisten und in den Anforderungen über das Ordnungsrecht hinausgehen. Ein Mindestniveau soll durch Leitplanken der EU gewährleistet werden.

Ebenfalls aus Mitteln der bisherigen Ersten Säule will die SPD Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen als Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme finanzieren. Der Rahmen dafür soll auf EU-Ebene festgelegt, die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen werden. Aus den Mitteln der bisherigen Zweiten Säule soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion ein eigenständiges europäisches Programm für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung finanziert werden. In den Mittelpunkt der Programme zur ländlichen Entwicklung wollen die Sozialdemokraten die Förderung der sozialen und technischen Infrastruktur in wirtschaftsschwachen ländlichen Regionen stellen.
AgE
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Kommentare 
Franz Brandwein schrieb am 28.12.2018 15:35 Uhrzustimmen(3) widersprechen(8)
Auch hier argumentiert die SPD inhaltlich und steuerungspolitisch richtig, aber leider wird diese Einlassung oft kurzhändig abqualifiziert, weil das halt die SPD sagt.
Lesenswert, zumindest in Auszügen wäre dazu die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats zur Agrarpolitik:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/GAP-GrundsatzfragenEmpfehlungen.pdf?__blob=publicationFile
U.M.Sorg schrieb am 18.12.2018 19:59 Uhrzustimmen(8) widersprechen(16)
Die Direktzahlungen (1.Säule) an die Landwirte hat sicher eine gewisse Berechtigung.
Wenn jedoch eine Bundesfachbehörde wie z.B. das Bundesamt für Naturschutz in seinem AgrarReport 2017 zu den Agrarförderungen - auch die der 2. Säule - ein beinahe desaströses Zeugnis ausstellt, in dem viele Auflagen die erwarteten Ziele nicht erfüllen, muss über die Zahlungen nachgedacht werden. Öffentliches Geld für entsprechende öffentliche Leistungen z.B. Klimaschutz, Biodiversität, Wasserschutz.
So stand im Sommer d.J. zu lesen, dass z.B. 300 Mio € über die Direktzahlungen an Landwirte im Jahr ausbezahlt wurden, für die (extrem) klimaschädliche Ackernutzung auf Moorböden!. Der Minderung der Treibhausgasfreisetzung (Kohlendioxid u.a.) von 30 Tonnen/Hektar/Jahr auf Moorböden muss die Agrarförderung dienen und nicht der Fortsetzung dieser Intensivnutzung in Mooren! Ein Drittel der weltweit freigesetzten anthropogen bedingten Klimagase sind dem Agrarsektor zuzurechnen (insbes. Moornutzung, Düngung Intensiv-Tierhaltung).
Ein 15-jähriges Mädchen hat zum Abschluss der COP'24 in Kattowitz die Leviten gelesen: Die Kinder von heute klagen uns Erwachsene an, dass wir ihre Welt von Morgen heute für unseren Wohlstand verbrauchen! Die Politik, ob CDU, ÖDP, SPD oder die GRÜNEN müssen jetzt entscheiden, wie die die künftige GAP-Förderung nach 2020 aussieht.
D.h. die Agrarförderung der EU muss jetzt auf die tatsächlichen Fakten einer neuen und ganzheitlichen Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Und das muss jetzt aus Berlin rasch nach Straßburg und Brüssel berichtet werden, Das relativ reiche Deutschland muss jetzt handeln!
trakifreund schrieb am 17.12.2018 16:39 Uhrzustimmen(36) widersprechen(7)
wer solche Gedanken hegt, hat mit Sicherheit noch Mitglieder, die man dann gerne im öffentlichen Dienst unterbringen will.
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