Im Erlass von Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll vom 14. März 2014 waren der Verkauf, die Verwendung und der Anbau von MON810 untersagt worden. In seiner am Freitag (15.4.) veröffentlichten Entscheidung stellte der Staatsrat aber fest, dass die aus der EU-Gesetzgebung den Mitgliedstaaten gestellten Bedingungen, um ein solches Totalverbot zu verhängen, nämlich dass eine hohe Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt vorliege, nicht erfüllt seien. Eine solche Gefahr sei weder nach Meinung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) gegeben noch durch vier neue Studien gedeckt. Auch seien keine tatsächlich neuen Argumente gegenüber den beiden Aufhebungen früherer Verbote aus den Jahren 2011 und 2013 verwendet worden.
Der Maiserzeugerverband (AGPM) hatte unmittelbar nach der Veröffentlichung des Erlasses im Jahr 2014 Rechtsmittel vor dem Staatsrat eingelegt. Le Foll teilte unterdessen mit, dass er das Urteil zur Kenntnis nehme, dieses aber keinesfalls die Folge habe, dass wieder der Anbau transgener
Maissorten in Frankreich möglich sei. Der Minister wies darauf hin, dass Paris im September 2015 die Europäische Kommission aufgefordert habe, das französische Staatsgebiet von neun gentechnisch veränderten Maissorten auszunehmen, die genehmigt seien beziehungsweise sich im Genehmigungsverfahren befänden. Derzeit ist MON810 die einzige für den Anbau in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Maissorte.