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07.04.2024 | 16:23 | Lebensmittelbesteuerung 

Umsatzsteuersätze auf Lebensmittel bleiben

Berlin - Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode keine Änderungen an den Mehrwertsteuersätzen. Das hat sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt.

Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
Die Bundesregierung plant keine Reform bei der Mehrwertsteuer. (c) proplanta
Die Regierung beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, der das nicht vorsehe. Eine umfassend angelegte Reform der Umsatzsteuersätze erfordere einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, welche Leistungen umsatzsteuerrechtlich förderungswürdig seien, heißt es in der Antwort. Darin räumt die Bundesregierung ein, dass „gesellschaftlich vielfältige Forderungen nach Änderungen bei den Umsatzsteuersätzen“ bestünden.

Bekanntlich schlägt die Borchert-Kommission eine Anhebung des ermäßigten Satzes auf Fleisch als eine Option vor, den Umbau der Tierhaltung langfristig zu finanzieren. Zuletzt hatte der Bürgerrat Ernährung empfohlen, Fleisch von Tieren der Haltungsformen 1 und 2 mit dem regulären Satz von 19% zu besteuern. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir setzt stattdessen auf einen „Tierwohlcent“, zeigt sich aber auch offen für andere Lösungen.

„Alltägliches Lebensmittel“ ohne Relevanz

Die Union listet in ihrer Kleinen Anfrage eine Reihe von vermeintlichen Ungereimtheiten bei der Mehrwertsteuer auf. Sie möchte beispielsweise wissen, warum Lebensmittel wie Tofu und Fleisch- sowie Milchersatzprodukte und Süßkartoffeln, die mittlerweile von vielen Menschen alltäglich konsumiert würden, nicht dem ermäßigten Steuersatz unterlägen.

Laut Bundesregierung spielen jedoch weder das Kriterium „alltägliches Lebensmittel“ noch die Ernährungsformen im deutschen Umsatzsteuerrecht eine Rolle. Vielmehr gelte die allgemeine Systematik, nach der Nahrungsmittel grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und Getränke mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken grundsätzlich dem Regelsteuersatz unterliegen. Im Übrigen gelte für Fleischersatzprodukte und Tofu der ermäßigte Steuersatz.

Maulesel und Rennpferde

Den ermäßigten Steuersatz auf Maulesel und Rennpferde begründet die Regierung mit der Historie. Bei der ursprünglichen Festlegung des ermäßigten Satzes für lebende Maulesel und Maultiere sowie Pferde im Allgemeinen seien diese als Nutztiere in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bergbau für besonders förderungswürdig erachtet worden. Die einstige Begünstigung von Rennpferden ziele vermutlich auf die Förderung der Tierzucht ab.

Seit dem 1. Juli 2012 würden jedoch lebende Pferde im Allgemeinen und damit auch Rennpferde nicht mehr begünstigt, sehr wohl jedoch Maultiere und Maulesel. Für gerechtfertigt hält die Regierung die unterschiedlichen Sätze für Speisen in der Gastronomie und solchen zum Verkehr außer Haus. Bei der Bewirtung im gastronomischen Bereich handle es sich nicht um eine Lieferung von Speisen, sondern aufgrund der überwiegenden Dienstleistungselemente um eine nicht begünstigte sonstige Leistung.
AgE
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