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19.05.2024 | 13:07 | Fleischkennzeichnung 

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist Ländersache

Berlin - Für die Umsetzung und den Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind allein die Landesbehörden zuständig.

Tierhaltungskennzeichnung von Fleisch
Eine Rechtsverordnung für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Tierhaltungskennzeichengesetzes ist laut Bundesregierung nicht erforderlich. (c) proplanta
Auf Bundesebene werden keine allgemein verbindlichen Vorschriften dazu erlassen, wie das Gesetz bundeseinheitlich durchzuführen ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor.

Moniert hatten die Linken, dass bislang unklar sei, wie das Gesetz länderübergreifend und unter Bündelung staatlicher und privater Kontrollsysteme ausgestaltet werden soll. Laut Bundesregierung ist eine entsprechende Rechtsverordnung aber nicht erforderlich und zudem rechtlich unmöglich, da dem Gesetz die entsprechende Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Es betrifft zunächst nur frisches Schweinefleisch, soll aber künftig schrittweise auf die Gastronomie, verarbeitete Produkte und weitere Tierarten ausgeweitet werden.

Regeln zum Stallumbau

Aus der Antwort gehen zudem die konkreten Bedingungen hervor, unter denen der tierwohlgerechte Stallumbau erfolgen kann. Seit dem 1. Oktober 2023 können durch eine Änderung im Baugesetzbuch Ställe umgebaut werden, wenn dieser dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio dient. Außerdem können Ställe in dem Umfang vergrößert werden, um den Tierbestand in der neuen Haltungsform gleich groß zu halten.

Statt umzubauen ist es darüber hinaus möglich, den Stall abzureißen und ein neues Gebäude mit der entsprechenden Haltungsform zu errichten. Vereinfacht werden sollen künftig auch Vorschriften im Bundesimmissionsschutzgesetz für Ställe der Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/ Weide und Bio.


Länder für Aufhebung des Gesetzes

Eine Mehrheit fordert zumindest eine „umfassende Überarbeitung“.


Eine Mehrheit der Bundesländer ist mit dem geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unzufrieden. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fordern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eine „umfassende Überarbeitung“ des Gesetzes.

Die Länder drängen darauf, die Pflicht für die schweinehaltenden Betriebe zur Meldung der Haltungsform um mindestens ein Jahr zu verschieben. Am besten wäre gar eine vollständige Aufhebung, so die Landwirtschaftsminister in ihrem Brief. Denn damit würde Bürokratie abgebaut, und zudem gebe es bereits privatwirtschaftliche Modelle der Haltungskennzeichnung.

Das Gesetz schreibt vor, dass Mastschweinebetriebe bis zum 1. August 2024 die Haltungsform der jeweils zuständigen Landesbehörde mitteilen müssen. Die Betriebe sollen dann innerhalb von zwei Monaten eine individuelle Kennziffer entsprechend ihrer jeweiligen Haltungsform erhalten. Die praktische Umsetzung des Gesetzes bezeichnen die Länder als außerordentlich schwierig. „Dies hätte vermieden werden können, wenn das Gesetz nicht in kürzester Zeit und ohne hinreichende Würdigung der Bedenken der Länder in Kraft gesetzt worden wäre“, kritisieren sie.

„Gravierende Schwachstellen“

Der Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts, Peter Hauk, beklagte „gravierende Schwachstellen und Regelungslücken“ bei dem Gesetz. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht“, so der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs.

Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin, Michaela Kaniber, beklagte einen „enormen Erfüllungsaufwand“, der vom Bund den Ländern auferlegt werde. „In der jetzigen Form wird das Gesetz keinen Beitrag zum Umbau der Tierhaltung leistet“, so die CSU-Politikerin. Es greife zu kurz, biete kein gesamtheitliches Konzept und umfasse nur ein sehr kleines Marktsegment, stellte Kaniber fest.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz trat im August 2023 in Kraft und betrifft bislang lediglich frisches Schweinefleisch. Eine Ausweitung auf weitere Tierarten, verarbeitete Produkte und weitere Vertriebswege ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehen.
AgE
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