(c) proplanta Ohne eine solche Richtlinie werde sich die Qualität dieser wichtigen Lebensgrundlage weiter verschlechtern, argumentierten die Abgeordneten in Straßburg. Verschmutzung, Versalzung, Überschwemmung und Abtrag der Böden gefährdeten das Grundwasser und die menschliche Gesundheit ebenso wie die Lebensmittelsicherheit in Europa. Kritik an dem Beschluss kam von Konservativen und Liberalen.
«Leider ist es nicht gelungen, dieses bürokratische Monster zurückzuweisen», sagte der CDU-Abgeordnete Horst Schnellhardt. Die Richtlinie könne hohe Kosten für Bund, Länder und Gemeinden verursachen. «Die Krönung ist jedoch, dass der Boden in ganz Deutschland quadratmeterweise untersucht werden muss», meinte Schnellhardt. Das Ergebnis müsse nach Brüssel gemeldet werden. Wer das bezahlen solle, sei «vollkommen unklar».
Der FDP-Abgeordnete Holger Krahmer verwies darauf, dass Deutschland wie acht andere EU-Staaten schon ein Bodenschutzgesetz habe. Große Teile der EU-Richtlinie passten jedoch nicht mit dem deutschen Gesetz zusammen. Dem widersprach die SPD-Abgeordnete Jutta Haug. Die deutschen Bestimmungen ließen sich problemlos in den EU- Kompromiss zwischen Konservativen und Sozialdemokraten einfügen. «Kleinere Anpassungen sind sicher unvermeidbar», meinte Haug, «aber die bürokratische Keule ist ausgeblieben.»
Die Mehrheit des Parlaments verlangte unter anderem eine Kartierung verschmutzter und gefährdeter Gebiete sowie «geeignete Maßnahmen» auch finanzieller Art zur Sanierung solcher Standorte. Über die so geänderte Vorlage müssen nun die Mitgliedstaaten im Ministerrat befinden. Dann kommt der Gesetzentwurf in zweiter Lesung ins Parlament. Kritiker wie Schnellhardt und Krahmer hoffen, dann noch Änderungen durchsetzen zu können. (dpa)
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