Ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit soll beim Bau großer Anlagen künftig nichts mehr gehen - entsprechende Bebauungspläne müssten dann von der Gemeinde erlassen werden.
Der Gesetzentwurf «für eine Begrenzung und Verminderung von Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung» sieht auch Änderungen im Naturschutzgesetz, für den Wasserschutz sowie für den Immissionsschutz vor. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» (Dienstag) berichtet.
Bislang bekommen größere Ställe auch ohne Bebauungsplan der Gemeinden eine Genehmigung, wenn sie Kriterien eines Genehmigungsverfahrens erfüllen und die Betreiber über ausreichend Land verfügen, um mehr als die Hälfte des benötigten Tierfutters selbst anzubauen. Das Futter muss tatsächlich aber nicht selbst produziert werden.
Beim Wasserschutz will Hendricks einen Ausgleich streichen, nach dem wirtschaftliche Nachteile eines Betreibers ausgeglichen werden müssen, die durch Einschränkungen beim Betrieb von Mastanlagen in Wasserschutzgebieten entstehen. Für Grundstücke, auf denen Jauche, Dünger und Mist aufgebracht werden, sollen künftig bestimmte Umweltanforderungen gelten. Eine andere Regelung soll die Umwandlung von Weide und Wiesen zu landwirtschaftlicher Fläche beschränken.
Von den Änderungen betroffen wären Großställe mit Platz für mehr als 15.000 Hennen, 1.500 Mastschweinen oder 600 Rindern. Betriebe dieser Dimension könnten mit erheblichen Nachteilen für die Umwelt verbunden sein, heißt es aus dem Umweltministerium.
Hendricks hatte die Änderungen bereits Ende August angekündigt. Der Plan stieß bei dem für die meisten Aspekte der Tierhaltung zuständigen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf Kritik. «Wir sind schon der Meinung, dass wir (...) die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft nicht blockieren wollen», sagte ein Sprecher damals. Auch der
Bauernverband lehnte den Vorstoß ab.
Die Grünen begrüßten den
Gesetzentwurf hingegen. Friedrich Ostendorff, Sprecher für
Agrarpolitik, beklagte jedoch auch, eine Aufweichung des Entwurfs in der Ressortabstimmung sei absehbar. «Es ist absurd, dass Minister Schmidt angesichts von Tierqual und Umweltverschmutzung in der Landwirtschaft keinen Handlungsbedarf sieht.»