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13.11.2007 | 05:18 | Bodenschutz-Richtlinie 

Unnötige Bürokratie durch europäische Bodenschutz-Richtlinie

Berlin - Mit einer europäischen Bodenschutz-Richtlinie würde neue und völlig unnötige Bürokratie geschaffen, ohne dem Bodenschutz zu dienen.

Bodenschutz-Richtlinie
(c) proplanta
Daher appellierte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die Richtlinie abzulehnen. So habe auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Ablehnung empfohlen, da der Vorschlag der EU-Kommission auf einer falschen Rechtsgrundlage basieren und das Subsidiaritätsprinzip verletzen würde.
 
Besorgniserregend bezeichnete Sonnleitner den derzeit vorliegenden Vorschlag des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, der die Kartierung und Ausweisung von „prioritären Gebieten“ nach zehn verschiedenen Kriterien verlange sowie die Ausweisung von Gebieten mit wertvollen Böden. „Diese Ausdehnung einer ohnehin schon überzogenen Vorgabe wird zu einer Bürokratielawine führen, die inakzeptabel ist“, stellte Sonnleitner fest. Denn trotz der Behauptungen einiger Verfechter der Richtlinie sei es eben nicht so, dass Deutschland seine bisherige nationale Bodenschutzpolitik einfach fortsetzen könne.

Ganz im Gegensatz dazu müsste auch in Deutschland neben dem flächendeckend geltenden Bundes-Bodenschutzgesetz mit umfangreichen Regeln der guten fachlichen Praxis noch die Ausweisung von „prioritären Gebieten“ Bestandteil der nationalen Bodenschutzpolitik werden. Daher sollte es im Sinne der Subsidiarität den Mitgliedsstaaten überlassen werden, mit welchen Methoden sie einen hinreichenden Schutz der Böden sicherstellen. Sowohl flächendeckend die gute fachliche Praxis im Bodenschutz festzuschreiben als auch „prioritäre Gebiete“ zu einer Vielzahl von Bodengefährdungen auszuweisen, lasse jedoch keine Spielräume.
 
Ein Kritikpunkt an der Richtlinie sei außerdem, dass eine große Anzahl von Doppelregelungen mit bereits bestehenden EU-Richtlinien mit bodenrelevanten Vorgaben entstehen werde. Zahlreiche Überschneidungen seien die Folge, wenn keine klare Abgrenzung zu anderen Richtlinien und Vorgaben zum Bodenschutz erfolge. „Es ist nicht akzeptabel, dass hiermit vorhandene Richtlinien und bereits erbrachte Leistungen ignoriert werden“, erklärte Sonnleitner. (DBV)
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