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09.10.2020 | 01:11 | Neonikotinoide 

Verbot bienenschädlicher Mittel in Frankreich dürfte Bestand haben

Luxemburg/Paris - Mehrere für Bienen schädliche Insektizide bleiben in Frankreich aller Voraussicht nach verboten.

Verbot Neonikotinoide in Frankreich
Bienenschädliche Pflanzenschutzmittel bleiben in Frankreich voraussichtlich verboten. (c) proplanta
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass eine entsprechende Begründung der Regierung in Paris gegenüber der EU-Kommission als «wirksam» einzustufen sei. Der französische Pflanzenschutz-Industrieverband hatte gegen das nationale Verbot geklagt. Eigentlich ist der Einsatz der Gifte EU-weit nicht grundsätzlich untersagt - «einseitige Schutzmaßnahmen» sind aber zulässig, wenn ein Staat Bedenken gegen bestimmte Stoffe an Brüssel meldet. Dies sei hier der Fall gewesen, so die Luxemburger Richter.

Es geht um die sogenannten Neonicotinoide. Diese Insektizide sind auch in Deutschland umstritten. Sie können bei Bienen Studien zufolge Störungen bei Fortpflanzung, Orientierung und Überlebensfähigkeit verursachen. Biologen sorgen sich vielerorts um zurückgehende Bestände blütenbesuchender Insekten, die Tiere sind wichtig für die Pflanzenbestäubung und spielen eine zentrale Rolle im Ökosystem. Andererseits müssen Landwirte weiter effektive Mittel gegen Schädlinge einsetzen können.

Neonicotinoid-Insektizide (NNI) werden etwa als Saatgutbeizmittel genutzt, beim Wachsen verteilt sich das Gift bis in Pollen und Nektar. 2013 hatte die EU-Kommission die Nutzung der Substanzen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der Risiken für Bienen begrenzt. Bestimmte Anwendungen blieben aber möglich. Ab Ende 2018 durften die Stoffe nur noch in geschlossenen Gewächshäusern verwendet werden.

Zuvor hatte Frankreich im Juli 2018 entschieden, zusätzlich die beiden Substanzen Acetamiprid und Thiacloprid ganz zu verbieten. Der EuGH sollte nun auf Bitte eines nationalen Gerichts bewerten, ob dazu das passende Verfahren gewählt wurde. Obwohl Paris sich nicht auf die EU-Pflanzenschutzregeln berief, habe seine «offizielle Unterrichtung» in angemessener Form die möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Neonicotinoide dargestellt, erklärte das höchste EU-Gericht.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die derzeit den Vorsitz der EU-Agrarminister innehat, hatte sich für ein Verbot der Stoffe ausgesprochen. «Was für Bienen schädlich ist, muss weg vom Markt», sagte sie 2018 - und bekam auch Zuspruch von den Grünen.
dpa
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