Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
16.03.2011 | 05:10 | Im Bundestag notiert 

Verbraucherschutz in der Futtermittelkette

Berlin - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/4984) zur Umsetzung des Aktionsplans ”Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ vorgelegt.

Futtermittel
Demnach soll mit einem zweiten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches eine Meldepflicht für private Laboratorien eingeführt werden, bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen, die in untersuchten Lebens- oder Futtermitteln festgestellt wurden, an die zuständigen Behörden zu melden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer außerdem verpflichtet werden, Ergebnisse über belastete Proben aus Eigenkontrollen an die Behörden zu melden. (hib/EIS/TYH)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Erstmals seit Kriegsbeginn wieder Tierfutter-Lieferung durch FAO nach Gaza

 Absatzwert von Nutztier-Futtermitteln in NRW gesunken

 Brasilien: BRF meldet leichten Umsatzrückgang

 Potenzial von Futtermitteln für menschliche Ernährung wird überschätzt

  Kommentierte Artikel

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa