Demnach soll mit einem zweiten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches eine Meldepflicht für private Laboratorien eingeführt werden, bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen, die in untersuchten Lebens- oder Futtermitteln festgestellt wurden, an die zuständigen Behörden zu melden. Dem
Gesetzentwurf zufolge sollen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer außerdem verpflichtet werden, Ergebnisse über belastete Proben aus Eigenkontrollen an die Behörden zu melden. (hib/EIS/TYH)