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04.03.2024 | 09:03 | Waldbewirtschaftung 

Waldeigentümer fordern Bürokratieabbau

Berlin / Brüssel - Anlässlich der kommenden Europawahl fordern die Waldeigentümer, die Waldbewirtschaftung wieder verstärkt auf Ebene der Mitgliedstaaten zu regeln.

Waldbau
Nach Ansicht der AGDW sollte wieder das Subsidiaritätsprinzip gelten. Die Bürokratie sei schon heute „kaum noch tragbar“. (c) proplanta
Die in den letzten Jahren gestartete „Wald-Regulierungsoffensive“ aus Brüssel müsse gestoppt werden, so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW). „Obwohl die EU keine Gesetzgebungskompetenz für die Forstwirtschaft hat, bemächtigt sich die Kommission seit Beginn des Green Deals immer wieder über Umwege der Forst-Themen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter am Mittwoch (28.2.) in Berlin.

Kritisch sieht der AGDW beispielsweise die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), das Nature Restoration Law (NRL) und das geplante Waldüberwachungsgesetz. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müsse stattdessen so viel wie möglich auf nationaler und regionaler Ebene geregelt werden, so Bitter. Die teuren Bewirtschaftungsauflagen in der Forstwirtschaft seien angesichts der klimabedingt schwierigen ökonomischen Situation in den Forstbetrieben „kaum noch tragbar“.

AGDW vermisst „praxisnahe Regelungen“

„Neuen Bürokratiebelastungen, Monitoring- und Berichtspflichten, die mit aller Last insbesondere den Kleinprivatwald treffen, ist eine klare Absage zu erteilen“, heißt es in dem Verbandspapier. Statt einer „einseitigen“ Fokussierung auf die ökologischen Leistungen des Forstes müssten auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte berücksichtigt werden. Aus Sicht des AGDW ist es falsch, dass sich die Waldstrategie von 2021 den Zielen der Biodiversitätsstrategie von 2020 unterzuordnen habe. Die sei die falsche Reihenfolge: „Erst aus einer sachgerechten Waldstrategie folgt eine wirksame Biodiversitätsstrategie“, betonte Bitter.

Kritisch sehen die Waldeigentümer auch, dass die EU-Kommission die wirtschaftlichen Folgen ihrer Regulierungen nicht ausreichend abschätze und die Branche nicht genügend miteinbeziehe. Es würden „praxisferne Regelungen“ entworfen. Beispielsweise habe die EU-Taxonomie-Verordnung von 2020 zur Folge, dass selbst kleine Forstbetriebe gegenüber Kapitalgebern Angaben zum unterirdisch gespeicherten Kohlenstoff machen müssten. Dies sei selbst für wissenschaftliche Einrichtungen kaum zu bewältigen, moniert der Verband.

Auch die nationale Umsetzung der EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten müsse pragmatisch verhältnismäßig umgesetzt werden. Durch den bürokratischen Aufwand drohten sonst kleine Forstbetriebe vom Markt ausgeschlossen zu werden, ohne, dass dabei für die Umwelt ein Mehrwert entstehe.
AgE
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