Diese Berufsgruppe hat es nicht verdient, dass aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen auf ihre Kosten eine Neiddebatte vom Zaun gebrochen wird. Ich verlange, dass dieses Schüren von Neid und Missgunst ein sofortiges Ende hat. Es nützt niemanden, mit nicht nachvollziehbaren Zahlenspielereien eine Bevölkerungsgruppe gegen eine andere auszuspielen, nur um parteipolitisches Kleingeld zu wechseln. Die Fakten, dass die Bauern zu den unteren Einkommensgruppen und zu den Niedrigpensionisten zählen, lassen sich dadurch nicht wegleugnen. Nur wenn alle gemeinsam mithelfen, die richtigen Weichen zu stellen, werden wir Verbesserung erreichen", stellte Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, fest.
Niedrigste Pensionen
"Dass in der bäuerlichen Versicherung das Verhältnis von Aktiven zu Pensionisten ein anderes ist als bei den Arbeitnehmern ist vor allem durch die Tatsache erklärbar, dass die meisten Bauernkinder andere Berufe ergreifen und dort ihre Beiträge leisten. Konkret entfielen 2008 auf 1.000 Arbeitnehmer 596 Pensionisten, auf 1.000 Gewerbetreibende und Freiberufler 473, auf 1.000 Bauern hingegen 1.140 Pensionisten. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die Beiträge zur bäuerlichen Pensionsversicherung jährlich mit der Aufwertungszahl angehoben werden, unabhängig davon, ob auch das Einkommen steigt. Gleichzeitig haben Bauern aber die niedrigsten Pensionen: Im Dezember 2009 betrug die durchschnittliche Alterpension bei Bauern 738 Euro gegenüber 1.100 Euro insgesamt, bei Pensionen auf Grund geminderter Arbeitsfähigkeit betrug das Verhältnis 672 Euro zu 926 Euro zu Ungunsten der Bauern", hielt Wlodkowski fest.
Pauschalierung
"Wie die Abschaffung der Pauschalierung 200 Millionen Euro bringen soll, ist nicht nachvollziehbar. Offenbar haben diese Experten vergessen, dass für Einkommen bis 11.000 Euro keine Einkommensteuer anfällt. Viele unserer kleinen Betriebe erreichen diese Summe gar nicht", erklärte Wlodkowski und ergänzte abschließend:
"Hinzu kommt, dass durch die Abschaffung der Pauschalierung auch Steuerberatungskosten anfallen würden, die natürlich abzugsfähig sind, also das steuerlich relevante Ergebnis noch zusätzlich schmälern. Letztlich würde sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen, also der Bauern, der Verwaltungsaufwand für eine Vielzahl unergiebiger Akten bzw Überprüfungsvorgänge wesentlich erhöht. Daher sind wir für die Fortführung der Pauschalierung auf Basis des Einheitswert-Systems, was sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Finanzverwaltung kostengünstiger ist." (lk-oe)
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