maximilian schrieb am 28.01.2024 17:10 Uhr | (4) (0) |
Lieber Spargeltobi,
Tierschutz ist ein hohes Allgemeingut. Ich brauche kein Landwirt zu sein, um mir über den Vollzug des Tierschutzes Gedanken zu machen. Im Gegenteil, mir fehlt die Betriebsblindheit und der Eigennutz, der meine Überlegungen behindern könnte. Wie es scheint, haben manche Nichtlandwirte mehr Wissen über Tiere als die selbsternannten Experten, obwohl landwirtschaftliche Tierhalter von Gesetzeswegen sich gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG ausführlichst über die Bedürfnisse, auch hinsichtlich Tierverhalten informieren müssten. Als Großtierpraktiker kann ich sehr wohl mitreden. Der Tierarzt ist der berufene Tierschützer lt. der bayerischen Berufsordnung für Tierärzte. Dass die Anbindehaltung regelmäßig rechtswidrig ist, konnte man in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17. Januar 2024 als Aussage des renommierten Strafrechtslehrers Prof. Bülte, von der Uni Mannheim nachlesen. Die Anbindehaltung ist inzwischen auch politisch tot, da der BR-Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz mehrheitlich eine Ablehnung des Entschließungsantrages des Freistaates Bayern empfohlen hat. Eine fünfjährige Übergangsfrist für das Verbot der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern bietet den Betrieben Planungssicherheit und ausreichend Zeit sich um zu orientieren.
Spargeltobi schrieb am 23.01.2024 11:17 Uhr | (18) (4) |
Lieber Maximilian,
sind Sie überhaupt Landwirt? Welche Betriebszweige bewirtschaften Sie und wo ist ihr Betriebssitz? in welchem Bundesland?
maximilian schrieb am 22.01.2024 16:32 Uhr | (6) (25) |
Ein Verbot der kriminellen, da rechtswidrigen Qualhaltung der ganzjährigen Anbindung reduziert die Milchproduktion und verbessert die Einkommensverhältnisse der verbleibenden Milchbauern.