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22.01.2024 | 04:06 | Gewinneinbruch 
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Landwirtschaft steht 2024 Horrorjahr bevor

Berlin - Der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) prognostiziert für die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in Deutschland im laufenden Wirtschaftsjahr 2023/24 stark rückläufige Gewinne.

Prognose Landwirtschaft
Nach dem Ausnahmejahr 2022/23 werden im laufenden Wirtschaftsjahr die Unternehmensergebnisse in der Landwirtschaft deutlich schlechter ausfallen. (c) proplanta
Wie der VLK letze Woche mit Verweis auf die Buchführungsergebnisse des Vorjahres sowie aktuelle Daten und Trendanalysen mitteilte, dürften die verschlechterten Rahmenbedingungen die Unternehmensergebnisse der Haupterwerbsbetriebe zwischen 33 % und 53 % sinken lassen. Eine Ausnahme ist nur die Schweineproduktion, wo die Gewinne voraussichtlich auf dem guten Vorjahresniveau liegen werden. Insgesamt werden für alle Haupterwerbsbetriebe Durchschnittsgewinne zwischen 60.000 Euro und 100.000 Euro prognostiziert.

Keine ausreichende Entlohnung

„Das aktuelle Wirtschaftsjahr ist geprägt von witterungsbedingten Einschränkungen bei den Feldarbeiten und deutlichen Preisrückgängen bei Milch und Getreide. Wir erwarten daher, dass die Gewinne 2024 auf das Niveau des fünfjährigen Durchschnitts zurückgehen“, erklärte VLK-PräsidentGerhard Schwetje. Dieses Niveau sei nicht ausreichend, um einer angemessenen Entlohnung und Risikodeckung zu entsprechen. Ein Familienbetrieb muss vom Gewinn die privaten Lebenshaltungskosten sowie Einkommenssteuern bestreiten.

Zudem müssen betrieblich bedingte Ausgaben wie Sozialversicherungen, die Mitversorgung des Altenteils, die Tilgung der privaten Darlehen sowie Zukunftsinvestitionen aus dem Gewinn finanziert werden. Um in die von Gesellschaft und Gesetzesgeber geforderte nachhaltige Neuausrichtung der Landwirtschaft und Tierhaltung investieren zu können, ist laut VLK ein Unternehmensergebnis von mindestens 100.000 Euro erforderlich.

Betriebsmittel wieder günstiger

Bei den Betriebsausgaben, die in der Vorsaison auf Rekordniveau gestiegen waren, normalisiert sich laut VLK die Situation wieder. So haben die Preise für Futtermittel zwischen 9 % und 25 % nachgegeben, bei den Düngemitteln um 20% bis 40 %. Die teuren Ferkel führen jedoch bundesweit zu einem Kostenanstieg bei den Tierzukäufen von 3 % bis 11 %. Die gestiegene CO2-Abgabe und höhere Transportkosten werden sich auf Betriebsmittel wie Heiz- und Kraftstoff sowie auf Strom auswirken. Diese Einflüsse auf die Betriebsergebnisse werden von den Kammern regional unterschiedlich eingeschätzt.

Unterschiede bei Marktfruchtbetrieben

Gegensätzlich verlaufende Marktentwicklungen bei den Getreide- und Hackfruchtbetrieben führen im Ackerbau zu unterschiedlichen Gewinnerwartungen. Während die spürbar gefallenen Preise für Getreide und Raps die Einkommen der Anbauer absehbar schmälern, können sich die Zuckerrüben- und Kartoffelbauern über gestiegene Preise freuen.

In Niedersachsen sollte 2023/24 laut VLK wegen des hohen Hackfruchtanteils in der Fruchtfolge mit 117.000 Euro das Unternehmensergebnis des Vorjahres zu erreichen sein. Für die Ackerbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen wird ein leicht rückläufiges Unternehmensergebnis von 99.700 Euro erwartet. In den überwiegend auf Getreide und Raps ausgelegten Marktfruchtbetrieben in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz sind dagegen deutliche Gewinneinbrüche auf 51.000 Euro beziehungsweise 45.000 Euro je Betrieb zu befürchten.

Schwaches Ergebnis bei Milchbauern

Nach einem sehr positiv verlaufenen Vorjahr 2022/23 hat sich die wirtschaftliche Situation auf den Milchviehbetrieben wieder spürbar eingetrübt. Sie müssen laut VLK in der laufenden Abrechnungsperiode damit rechnen, dass sich aufgrund des niedrigeren Milchpreises ihre Unternehmensergebnisse nahezu halbieren und auf ein unterdurchschnittliches Niveau sinken.

Im Bereich des Futterbaus wurden Unternehmensergebnisse zwischen 59.000 Euro für Nordrhein-Westfalen und 100.000 Euro für das Saarland berechnet. Negativ wirkt sich zudem aus, dass die Schlachtrinderpreise unter dem Vorjahresniveau liegen; bei Kälbern und Schlachtkühen erwarten die Kammern jedoch ein Preisniveau in etwa auf Höhe des Vorjahres.

Lage nur bei Schweinen rentabel

Allein die Einkommen der Schweinehalter werden dem VLK zufolge auch im laufenden Wirtschaftsjahr den allgemeinen Rentabilitätsanforderungen gerecht. Schweinemastbetriebe dürften in etwa das auskömmliche Niveau der Unternehmensergebnisse der Vorsaison erreichen. Aufgrund der positiven Marktentwicklung mit einem knapp versorgten Ferkelmarkt und hohen Preisen profitieren die Ferkelerzeuger sowie die Betriebe im teilweise oder gänzlich geschlossenen Vermarktungssystem besonders.

In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen können die Schweinehalter Unternehmensergebnisse zwischen 114.000 Euro und 165.000 Euro je Betrieb erwarten. Dadurch sei eine angemessene Entlohnung der eingesetzten Familienarbeitskräfte zu erzielen, so der VLK.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 28.01.2024 17:10 Uhrzustimmen(4) widersprechen(0)
Lieber Spargeltobi,
Tierschutz ist ein hohes Allgemeingut. Ich brauche kein Landwirt zu sein, um mir über den Vollzug des Tierschutzes Gedanken zu machen. Im Gegenteil, mir fehlt die Betriebsblindheit und der Eigennutz, der meine Überlegungen behindern könnte. Wie es scheint, haben manche Nichtlandwirte mehr Wissen über Tiere als die selbsternannten Experten, obwohl landwirtschaftliche Tierhalter von Gesetzeswegen sich gemäß § 2 Nr. 3 TierSchG ausführlichst über die Bedürfnisse, auch hinsichtlich Tierverhalten informieren müssten. Als Großtierpraktiker kann ich sehr wohl mitreden. Der Tierarzt ist der berufene Tierschützer lt. der bayerischen Berufsordnung für Tierärzte. Dass die Anbindehaltung regelmäßig rechtswidrig ist, konnte man in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17. Januar 2024 als Aussage des renommierten Strafrechtslehrers Prof. Bülte, von der Uni Mannheim nachlesen. Die Anbindehaltung ist inzwischen auch politisch tot, da der BR-Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz mehrheitlich eine Ablehnung des Entschließungsantrages des Freistaates Bayern empfohlen hat. Eine fünfjährige Übergangsfrist für das Verbot der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und anderen Rindern bietet den Betrieben Planungssicherheit und ausreichend Zeit sich um zu orientieren.
Spargeltobi schrieb am 23.01.2024 11:17 Uhrzustimmen(18) widersprechen(4)
Lieber Maximilian,

sind Sie überhaupt Landwirt? Welche Betriebszweige bewirtschaften Sie und wo ist ihr Betriebssitz? in welchem Bundesland?
maximilian schrieb am 22.01.2024 16:32 Uhrzustimmen(6) widersprechen(25)
Ein Verbot der kriminellen, da rechtswidrigen Qualhaltung der ganzjährigen Anbindung reduziert die Milchproduktion und verbessert die Einkommensverhältnisse der verbleibenden Milchbauern.
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