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08.04.2013 | 13:34 | Agrochemie 

Neue Daten für Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gefordert

Brüssel - Pflanzenschutzmittelhersteller müssen für die Zulassung ihrer Produkte künftig zusätzliche Daten präsentieren. Entsprechende Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission wurden vergangene Woche im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sind beispielsweise potentielle Auswirkungen auf die Bienengesundheit von besonderer Bedeutung, ebenso wie weitere Angaben hinsichtlich Neurotoxizität, Wirkungen auf den Hormonhaushalt oder eventuelle Rückstände in Nahrungsmitteln. Gleichzeitig sollen der Ersatz beziehungsweise die Verringerung und die Verbesserung von Tierversuchen ins Auge gefasst werden.

Die neuen Vorschriften gelten für Wirkstoffe ab 2014 und für Endprodukte ab 2016. Die Kommission ergänzt die Vorschriften mit Mitteilungen zu Testmethoden und Anleitungen, wie die neuen Datenanforderungen erfüllt werden können. Mit den Maßnahmen soll der Prozess für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln weiter gestärkt werden.

Die Zahl der zugelassenen Wirkstoffe sei bereits beträchtlich verringert worden, so die Kommission. Man habe jene Produkte vom Markt genommen, die als unsicher für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gälten beziehungsweise die in Ermangelung ausreichender Daten nicht hätten evaluiert werden können. Die Liste mit den anwendbaren Methoden sowie die Leitlinien sollen regelmäßig aktualisiert werden. (AgE)
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