Die Anträge müssen bis spätestens zum 30. September beim zuständigen Hauptzollamt - Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau, Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung, Postfach 1465, 02704 Löbau, Telefon (0 35 85) 4 17 0 - vorliegen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, werden später eingehende Anträge nicht berücksichtigt.
Die erforderlichen Antragsunterlagen können auf der Homepage des BWV unter:
www.bwv-rlp.de heruntergeladen werden und sind darüber hinaus in den Bezirksgeschäftsstellen des BWV in Alzey, Neustadt oder Kaiserslautern erhältlich. (bwv)