Geklagt hatte die Gemeinde, die dem bereits in Betrieb gegangenen Stall mit 1.499 Tieren aus Naturschutzgründen kritisch gegenübersteht. Als die Baugenehmigung im Jahr 2008 vom Landkreis erteilt wurde, habe das Projekt den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets «Wälder und Feldmark bei Techentin-Mestlin» widersprochen, urteilte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht weiter mitteilte. Der Landkreis und der Bauherr könnten beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Zulassung der Berufung beantragen.
Die Umweltorganisation
BUND reagierte erleichtert auf die Entscheidung. «Das ist ein überfälliges Urteil, das die Rechte der Gemeinde und die Demokratie im Dorf stärkt», sagte Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. Von einer ähnlichen Sachlage seien mehrere Gemeinden mit Schweinemastanlagen betroffen, darunter Prüzen bei Güstrow und Gnevezow bei Demmin.
Das Schutzgebiet bei Mestlin war damals angemeldet, allerdings noch nicht förmlich unter Schutz gestellt worden. Ein in der Nachbarschaft der Mastanlage gelegenes Röhrichtbiotop als Brutplatz für die seltene Rohrweihe könne dauerhaft verloren gehen, so das Gericht. Angesichts von nur fünf Rohrweihepaaren im gesamten Vogelschutzgebiet stufte das Gericht diesen Verlust als erheblich ein.
Offen blieb die Frage, ob die Mastanlage unter heutigen Gesichtspunkten genehmigt werden könnte. Das Gebiet wurde 2011 vom Land förmlich unter Schutz gestellt und unterliegt damit dem weniger strengen Regime der FFH-Richtlinie, wie es hieß. Dies habe das Gericht aber nicht zu prüfen gehabt. Dazu bedürfe es eines neuerlichen Genehmigungsverfahrens.
Wie es mit dem Betrieb der Anlage weitergeht, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ist noch unklar. Der Weiterbetrieb liege im Ermessen des beklagten Landkreises, sagte Gerichtssprecherin Sabine Tiemann. Möglicherweise werde der Bauherr einen neuen Bauantrag stellen. (dpa)