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VIII. Zivilsenat des Gerichts entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg erneut mit dem Fall beschäftigen muss. Der Kläger, ein Familienbetrieb aus dem niedersächsischen Landkreis Cloppenburg, verlangt, dass ihm der Futtermittel-Verkäufer Umsatzeinbußen von 43.000 Euro ersetzen muss.
Schon zu Beginn der Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Karin Milger deutlich, dass der Zivilsenat die Haftungsfragen teilweise anders bewerte als das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Zwar sei die Dioxin-Belastung bei der Untersuchung einer bestimmten Lieferung des Futtermittels eindeutig nachgewiesen worden. Bei anderen Lieferungen aber sei es beim Verdacht geblieben.
Daran knüpfte die Anwältin der Futtermittelfirma an: Es dürfe keinen Anspruch auf Schadenersatz geben, wenn sich dieser nur auf einen unbegründeten Verdacht stütze, sagte Cornelie von Gierke. Dieser Verdacht sei auch deswegen genährt worden, weil sich die Medien «mit aller Wucht» auf dieses Thema gestürzt hätten.
Für den klagenden Landwirt sagte Rechtsanwalt Matthias Siegmann: «Das Futtermittel kann ja nicht mehr untersucht werden, weil es verfüttert worden ist.» Es sei aber unstrittig, dass Futter mit Dioxin belastet gewesen sei. Der Ursprung liege bei einem Lieferanten von tierischen Fetten aus einem Schlachthof. Der Anwalt des Landwirts vor dem OLG Oldenburg, Uwe Niemann, zeigte sich im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa zuversichtlich, dass er für seinen Mandanten auch einen neuen Prozess vor dem OLG gewinnen werde.
Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) begrüßte die Entscheidung. Wichtig sei, dass auch weiterhin ein Futtermittelunternehmer nur für solche Schäden uneingeschränkt zu haften hat, die objektiv nachgewiesen sind», erklärte der DVT-Geschäftsführer Peter Radewahn.
Dioxinfunde in Eiern und Geflügel hatten die Verbraucher Ende 2010 aufgeschreckt. Fast 5.000 Bauernhöfe mussten die Behörden damals bundesweit sperren, darunter auch zwei Ställe des Klägers in Niedersachsen. (dpa)