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09.01.2018 | 14:11 | Musterverfahren 

Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Deutsches Milchkontor ein

Bonn - Nach Zugeständnissen lassen Deutschlands Wettbewerbshüter die größte Molkerei des Landes, die Deutsche Milchkontor eG (DMK), vorerst vom Haken.

Deutsches Milchkontor Bundeskartellamt
(c) proplanta
Ein Verfahren gegen die Genossenschaft sei eingestellt worden, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Die Wettbewerbssituation habe sich etwas verbessert, so habe DMK die Kündigungsfrist für ihre Lieferanten - die Milchbauern - von 24 auf 12 Monaten abgesenkt. Zudem könnte der nationale Gesetzgeber wegen neuer EU-Regeln die Lieferbedingungen am Milchmarkt ändern.

Das Kartellamt hatte im vergangenen März ein Musterverfahren gegen die Bremer Firma bekanntgegeben - damit nahm die Behörde die ganze Molkereibranche ins Visier. Die langjährigen Lieferverträge zwischen Milchbauern und Molkereien und darin enthaltene Exklusivitätsklauseln überschritten «den Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen». Zusammen mit anderen Faktoren könnte das «zu einer Abschottung des Marktes zum Nachteil der Erzeuger führen», monierte das Kartellamt damals.

Inzwischen zeigt sich Behördenchef Andreas Mundt nicht mehr so besorgt. Aktuelle Marktentwicklungen deuteten auf eine stärkere wettbewerbliche Aktivität hin, sagte er. So hätten zuletzt deutlich mehr Bauern ihre DMK-Verträge gekündigt als zuvor.

Die Genossenschaft zeigte sich erfreut über die Verfahrenseinstellung. Die Lieferbedingungen seien in der Branche üblich - sie gäben sowohl Bauern wie auch Molkereien Sicherheit, betonte ein DMK-Sprecher.

Ganz abgehakt ist das Thema aber nicht. Man habe weiter «erhebliche Zweifel», ob die neuen DMK-Lieferbedingungen - die reduzierte Kündigungsfrist - für den Wettbewerb ausreichten, so das Kartellamt.
dpa
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