Je nach Produktkategorie wird diese Zusatzbelastung nun von 10 % auf 5 % beziehungsweise von 5 % auf 2,5 % gesenkt. Die vorherigen Strafabgaben sowie die Normalzollsätze bleiben aber weiterhin bestehen. Die Zollsenkung soll am 14. Februar in Kraft treten, rund 1.700 Produkte betreffen und einen Umfang von 75 Mrd. $ (67,8 Mrd. Euro) haben. Darunter sind auch
Agrarprodukte wie
Sojabohnen, Fleisch und Fisch.
Bei mehreren Teilstücken von Schweinen und Rindern waren von China am 1. September 2019 zusätzliche Strafzölle von 10 % erhoben worden. So stieg die Abgabe für frisches und gefrorenes Rindfleisch beispielsweise von 37 % auf 47 %, wobei sich dieser Satz nun auf 42 % reduziert. Bei Teilstücken vom Schwein liegen die Einfuhrabgaben in der Spitze bei 80 % und sollen nun ebenfalls um 5 Prozentpunkte sinken. Bei gefrorenen
Schinken und Schultern waren sie bereits am 1. Januar von 72 % auf 68 % gesenkt worden.
Für die Einfuhr von gelben US-Sojabohnen wurde Anfang September von China ein zusätzlicher Zoll von 5 % auf den schon bestehenden Strafzoll von 25 % und den Normalzoll von 3 % erhoben, was zu einer Gesamtbelastung von 33 % führte. Die nun angekündigte Ermäßigung lässt die Einfuhrzollbelastung für Soja nur moderat auf 30,5 % abnehmen.
Die Erleichterung bei den Zollabgaben folgt auf die Unterzeichnung des „Phase 1-Vertrags“ Mitte Dezember 2019 zwischen China und den USA, um zu einem umfassenderen bilateralen Handelsabkommen zu gelangen. Die Vereinigten Staaten hatten bereits angekündigt, ebenfalls am 14. Februar Strafzölle bei der Einfuhr chinesischer Produkte zu senken.
Umrechnungskurs 1 $ = 0,9037 Euro