Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
22.05.2022 | 09:30 | Fleischbranche 

Corona-Jahr 2020: Nordrhein-Westfalen muss Fleischunternehmen entschädigen

Bonn - Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen.

Fleischbranche Betriebsstilllegungen und Quarantäne
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Dies entschied am vergangenen Donnerstag (19.5.) das Verwaltungsgericht (VG) Münster und bestätigte damit ein ähnliches Urteil des VG Minden aus dem Januar. Als „erneuten Freispruch für die Fleischbranche“, wertete die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF), Dr. Heike Harstick, das Urteil. Es sei nun zum zweiten Mal bestätigt worden, „dass die Fleischbranche nicht fahrlässig mit der Corona-Situation umgegangen ist“.

Das Gericht stellte fest, dass insbesondere die in Zerlegebetrieben übliche und aus hygienischen Gesichtspunkten erforderliche Umluftkühlung eine maßgebliche Bedeutung bei der Ausbreitung des Corona-Virus über Aerosole gehabt habe, berichtete der VDF. Dies sei zum Zeitpunkt der Ausbrüche jedoch niemandem bekannt gewesen. Im Falle einer behördlichen Quarantäneanordnung wegen Corona sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten weiterbezahlt, aber eine Entschädigung aus der Staatskasse erhält.

Auf Anordnung des nordrhein-westfälischen Landesarbeitsministers Karl-Josef Laumann verweigerte das Land den Fleischunternehmen jedoch diese Entschädigung, da sie angeblich ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht ausreichend geschützt hätten. Dagegen gab es tausende Klagen, insbesondere auch von Subunternehmen, welche die Löhne weitergezahlt hatten.

Keine Schuld des Arbeitgebers

Die Kläger bekamen nun in den zwei Musterprozessen Recht. Nach Auffassung des VG Münster muss bei einer verweigerten Lohnentschädigung feststehen, dass allein der Arbeitgeber an der angeordneten Quarantäne beziehungsweise Betriebsstilllegung schuld ist.

Bei den Corona-Ausbrüchen in den betroffenen Betrieben im Frühjahr 2020 habe es aber eine Vielzahl von Umständen gegeben, die das Geschehen negativ beeinflusst hätten. Deshalb liege auch keine Fahrlässigkeit seitens der Arbeitgeber vor.

Die Urteile beider Gerichte sind noch nicht rechtskräftig. Einer der Hauptbetroffenen von Betriebsstillegungen und Quarantänemaßnahmen war der Fleischhersteller Tönnies. „Wir waren kein direkter Prozessbeteiligter. Aber auch das Urteil im zweiten Musterverfahren entlastet das Unternehmen Tönnies“, erklärte Unternehmenssprecher Fabian Reinkemeier. Das Gericht unterstreiche, dass Tönnies nicht fahrlässig gehandelt und den Ausbruch verursacht habe. Stattdessen hätten die Richter klargestellt, dass das Corona-Management auf der Höhe der Zeit gewesen sei und Aerosole als Hauptrisikofaktor für Corona-Infektionen damals noch nicht bekannt gewesen seien.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ukraine: Krieg schwächt die Fleischbranche

 Westfleisch gewinnt Marktanteile

 Schweineproduktion in Deutschland hat Zukunft

  Kommentierte Artikel

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung