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26.02.2013 | 14:46 | Eier-Betrug 

Ermittlungen in acht Bundesländern wegen Eierskandal

Oldenburg - Die Verdachtsfälle wegen möglicherweise millionenfach falsch deklarierter Eier verteilen sich auf mehr Bundesländer als bisher bekannt.

Eier-Betrug
(c) proplanta
Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat etwa 50 Fälle in mehrere andere Bundesländer abgegeben. In welchem Umfang dort ermittelt wurde oder werde, sei ihr aber nicht bekannt, sagte Oberstaatsanwältin Frauke Wilken am Dienstag. Die ersten Verdachtsfälle gehen auf den Herbst 2011 zurück. Betroffen seien neben Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern auch Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

In Niedersachsen geht es um etwa 150 Fälle. «Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betrugs und Verstoßes gegen das Futtermittelgesetzbuch», sagte Wilken. Bei Öko- oder Biobetrieben kämen auch noch Verstöße gegen das ökologische Landbaugesetz hinzu.

Die Niedersächsische Geflügelwirtschaft gab bekannt, dass auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Landesverbandes und Vizepräsident des Zentralverbandes in Deutschland, Wilhelm Hoffrogge, eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen «angeblich geringfügigen "Überbesatzes" von Legehennen», heißt es in einer Mitteilung. Hoffrogge lasse seine Ämter ruhen. «Die gegen mich erhobenen Vorwürfe halte ich für unbegründet. Dennoch sehe ich mich zu diesem Schritt veranlasst, um Schaden für die Geflügelwirtschaft abzuwenden», erklärte Hoffrogge. Bei dem Verfahren handele es sich vermeintliche Verstöße aus dem Jahr 2011.

Millionen Eier aus Freiland- und Bodenhaltung sowie von Bio-Betrieben vor allem aus Niedersachsen sollen unter Verstößen gegen Vorschriften zur Hühnerhaltung in den Handel gelangt sein. «Es geht ausschließlich um Überbelegung», betonte Wilken. Wenn zum Beispiel zu viele Hühner für Freilandeier auf einer Fläche gehalten werden, dürfen die Eier nicht mehr mit der entsprechenden Kennzeichnung verkauft werden, erklärte sie. «Es geht aber nicht um den Verdacht, dass umdeklariert worden wäre, dass beispielsweise ein Käfig-Ei als Bio-Ei verkauft wird.»

Die mutmaßlichen Überbelegungen hätten offenbar mit einem differenzierten System der Verdeckung und Verschleierung stattgefunden, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne): «Es geht um einen Legehennen-Skandal, keinen Bio-Eier-Skandal.» Niedersachsen will erste Konsequenzen auf Bundesebene ziehen. Die rot-grüne Regierung in Hannover kündigte eine Initiative im Bundesrat an, um das Vertrauen der Verbraucher besser zu schützen.


Bio-Bauern fürchten um guten Ruf

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Eckehard Niemann, fürchtet um den guten Ruf der Bio-Bauern. «Unsere Sorge ist, dass es jetzt wieder heißt: Bio kann man auch nicht trauen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. «Jetzt müssen sich die Verbände deutlich von der Agrarindustrie distanzieren und entsprechende Betriebe ausschließen», forderte Niemann.

Der AbL-Sprecher erläuterte, bei der Kontrolle von Legehennenbetrieben gebe es auch technische Schwierigkeiten. So sei noch kein Mittel gefunden, die Tiere zuverlässig zu zählen. «Außerdem kann man sich seine Kontrollstelle im Bio-Bereich aussuchen. Bei manchen Bio-Verbänden gibt es mir eine zu große Nähe der Verbände zu den Kontrollstellen», sagte Niemann. Angemeldete Überprüfungen der Bio-Kontrollstellen gebe es einmal im Jahr. Hinzu kämen unangemeldete, bei Betrieben mit mehr als 10.000 Hühnern zum Beispiel drei im Jahr. Das sei prinzipiell ausreichend. «Bei Bioland und Demeter ist man auf der sicheren Seite», sagte Niemann. Auch Naturkostläden oder der Hofverkauf entsprechender Betriebe böten zuverlässige Einkaufsmöglichkeiten.

Dem niedersächsischen Kreis Emsland, in dem es zahlreiche Eierproduzenten gibt, liegen nach Angaben einer Sprecherin bisher keine Informationen über Betriebe vor, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt. «Wir müssen abwarten, bis wir offiziell informiert werden.» Solange könnten auch keine Anordnungen getroffen werden.

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen ein Zivilverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht. Dabei war aufgefallen, dass ein Landwirt aus dem Emsland statt der im Biostall erlaubten 12.000 Junghennen 15.000 Tiere hielt. Das Gericht leitete die Akte an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) weiter. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg übernahm schließlich die Ermittlungen.
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