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13.06.2020 | 21:43 | Geldstrafe 

Erneute Verurteilung wegen gefälschter Herkunftsangaben bei Kiwis

Paris/Privas - In Frankreich ist erneut eine Geldstrafe wegen gefälschter Herkunftsangaben bei Kiwis verhängt worden.

Gefälschter Herkunftsangaben
(c) proplanta
Nachdem im vergangenen Herbst bereits zwei Großhändler zur Zahlung von 40.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro verurteilt worden waren, ist diesmal ein Landwirt betroffen.

Wie die Zeitung „Le Figaro“ berichtete, wurde in Privas im Département Ardèche ein Erzeuger von Biokiwis mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro belegt, weil er 2019 mehr als 400 t Kiwis aus italienischer Produktion als heimische Ware verkauft hat. Der Obstbauer habe über seine Produktionsfirma in Italien eingekauft und die Kiwis über sein Marketingunternehmen als französische Früchte vertrieben.

In dem Verfahren waren diverse Landwirtschaftsverbände, darunter neben dem französischen Bauernverband (FNSEA) auch die kleinere Organisation Coordination Rurale (CR), in seltener Einigkeit als Nebenkläger aufgetreten. Das Urteil wurde einstimmig begrüßt.

Die Leiterin der Kiwi-Interprofession, Adeline Gachein, verspricht sich von der Höhe der Geldstrafe eine abschreckende Wirkung. Der Betrug mit ausländischer Ware müsse unbedingt gestoppt werden.

Im März 2019 hatten Ermittlungen der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) ergeben, dass in ganz Frankreich in erheblichem Ausmaß Kiwis aus Italien als Früchte aus heimischer Erzeugung verkauft werden. Demnach wurden in den vergangenen Jahren jeweils rund 15.000 t Kiwis aus Italien mit falschen Herkunftsangaben abgesetzt; das entsprach laut der Behörde etwa 12 % der Verkäufe aus französischer Produktion. Die verantwortlichen Unternehmen hätten dadurch Mehreinnahmen in Höhe von gut 6 Mio. Euro erzielt.
AgE
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