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20.11.2009 | 05:56 | Hackfruchtanbau 

Erosionsschutz darf Hackfrüchte nicht verdrängen

Hannover - Als überzogen und wenig praxisgerecht wertet das Landvolk Niedersachsen die nationale Umsetzung der sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften zum Erosionsschutz.

Erosionsschutz darf Hackfrüchte nicht verdrängen
Den Betriebsleitern müsse in ihren ackerbaulichen Entscheidungen mehr Spielraum zur Einhaltung der Vorschriften zum Erosionsschutz eingeräumt werden. Nach Überzeugung des Landvolkes darf es nicht passieren, dass landwirtschaftlichen Betrieben an erosionsgefährdeten Standorten der Anbau von Hackfrüchten wie Kartoffeln oder Zuckerrüben und auch Gemüse unmöglich gemacht wird. Das Landvolk spricht sich vielmehr für freiwillige Programme aus und sieht dafür praxisgerechte Agrarumweltmaßnahmen als Mittel der Wahl an. Über deren Förderung könne der Erosionsschutz ebenfalls gezielt berücksichtigt werden. (LPD)
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