Dieses droht Wertschöpfung, Einkommen und Arbeitsplätze in der Land- und Fleischwirtschaft zu zerstören. Der Schweizerische
Bauernverband hat sich für eine Praxisänderung beim Import eingesetzt und einen ersten Erfolg erzielt.
Mit ganzen Pfefferkörnern versehen wird Fleisch vermehrt unter der Zollposition „Gewürztes Fleisch“ importiert. So profitieren die Händler von tieferen Zöllen. In der Schweiz werden die Körner abgewischt und das Fleisch als normales Fleisch vorwiegend im Gastrobereich verkauft. Insbesondere der Kalbfleischmarkt ist ein äußerst sensibler Markt und bereits relativ tiefe Zusatzmengen können ihn nachhaltig stören. Die Umgehung der Zollbestimmungen torpedieren die hohen Tierschutzstandards und die ökologische Produktion von Fleisch in der Schweiz.
Entsprechend hat sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) intensiv dafür eingesetzt, dem Import von oberflächlich gewürztem Fleisch einen Riegel zu schieben. Dank seinem Einsatz hat die Zollbehörde nun eine Änderung der Verzollung beschlossen: Neu gehört mit ganzen Pfefferkörnern gewürztes Fleisch zolltechnisch in das Kapitel 2. Das heißt, für die Einfuhr dieser Ware wird künftig der höhere Außerzollkontingentszoll-Ansatz verrechnet. Dies ist aus Sicht des SBV ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Dennoch wird er die Entwicklung der Importe unter der neuen Praxis mit größter Aufmerksamkeit weiterverfolgen, um den Import alibimäßig gewürztem Fleisch, zum Beispiel mit gebrochenen Pfefferkörnern, zu tiefen Zollansätzen zu unterbinden. Bei Bedarf wird er sich für eine weitere Anpassung der Verzollungspraxis einsetzen. Ein spezielles Augenmerk richtet er darauf, ob importiertes Würzfleisch gemäß geltendem Recht transparent als Fleischzubereitung deklariert ist und somit auch im Gastrokanal keine Täuschung der Konsumenten erfolgt. (sbv)