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10.06.2013 | 09:04 | Zuckermarkt 

EU-Kommission darf Nicht-Quotenzucker freigeben

Brüssel / Luxemburg - Die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Zuckerversorgung des Binnenmarkts sind rechtens. Das hat vergangene Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Zuckerrüben
(c) proplanta
Er wies damit eine Klage des britischen Rohzuckerverarbeiters Tate & Lyle sowie der portugiesischen Sidul Açúcares ab. Die Unternehmen hatten der Kommission ein Missmanagement des Zuckermarkts vorgeworfen und darauf gedrängt, dass die Freigabe von EU-Überschüssen - sogenannter Nicht-Quotenzucker - für nichtig erklärt wird.

Die Kommission stellte über diesen Mechanismus seit 2011 beträchtliche Mengen Zucker zur Verfügung. Europäische Zuckerverwender wie Obstverarbeiter oder Süßwarenhersteller klagen seit geraumer Zeit über Versorgungsschwierigkeiten wegen ausbleibender Importe aus Entwicklungsländern.

Die Rohrzuckerimporteure argumentierten, die Kommission erhöhe durch ihr Vorgehen effektiv die Produktionsquoten für inländische Erzeuger. Unternehmen, die EU-Zuckerrüben verarbeiteten, würden so gegenüber Raffinerien bevorzugt, die importierten Rohrohrzucker nutzten.

Die Kommission begrüßte die EuGH-Entscheidung. Nach Ansicht der Behörde beruhen die Versorgungsschwierigkeiten von Tate & Lyle hauptsächlich auf dem Verlust eines wichtigen Lieferanten in Mauritius, der bereits 2008 erfolgte, also vor Einführung der EU-Maßnahmen. (AgE)
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