Darauf hat das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für
Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) hingewiesen. Als Antragsteller kämen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Lohnbetriebe oder Maschinengemeinschaften in Frage, die zur Entlastung von der Energiesteuer berechtigt seien. Die maximale Fördersumme betrage 7.500 Euro bei einem Fördersatz von 80 %.
Insgesamt sehe das Investitionsprogramm die Förderung von bis zu 200 Arbeitsmaschinen vor. Wie das TFZ weiter mitteilte, soll das
Förderprogramm für positive Impulse in der Landtechnikindustrie sorgen und Land- sowie Forstwirten einen dauerhaften Umstieg auf umweltschonende und heimische
Biokraftstoffe ermöglichen.
Neben der positiven Klimabilanz von Rapsölkraftstoff seien vor allem die geringe Ökotoxizität und eine hohe biologische Abbaubarkeit maßgeblich für den Einsatz in umweltsensiblen Bereichen. Dr. Edgar Remmele, Sachgebietsleiter am TFZ, hob hervor, dass die bei der Erzeugung von Rapsölkraftstoff anfallenden Nebenprodukte Importe von gentechnisch verändertem Sojaschrot ersetzen; dadurch könnten mehr heimische Eiweißfuttermittel in der bayerischen Tierhaltung eingesetzt werden.
Um potentiellen Antragstellern die Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu erleichtern, hat das TFZ ein entsprechendes Rechentool online gestellt. Bewilligungsstelle für das Förderprogramm RapsTrak200 ist das Förderzentrum
Biomasse des TFZ. (AgE)