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17.12.2008 | 12:52 | Milchwirtschaft 

Fusionskontrolle: Kommission knüpft Freigabe des Zusammenschlusses von Campina und Friesland Foods an Bedingungen

Brüssel - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der beiden niederländischen Molkereiunternehmen Campina und Friesland Foods nach der EG-Fusionskontrollverordnung geprüft und unter Auflage bestimmter Bedingungen genehmigt.

Fusionskontrolle
(c) proplanta
Die im Juli 2008 (vgl. IP/08/1182) eingeleitete eingehende Untersuchung ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form in den Niederlanden auf den Märkten für Rohmilchbeschaffung, Frischmilcherzeugnisse und Käse und in den Niederlanden, Belgien und Deutschland auf den Märkten für haltbare Milcherzeugnisse wettbewerbsrechtlich bedenklich ist.

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beiden Parteien an, die Sparte „Frischmilchprodukte“ von Friesland Foods sowie einen Teil von Campinas Käsesparte auszugliedern und zwei Campina-Marken aus der haltbaren Milchgetränkesparte zu veräußern.

Eine weitere Abhilfemaßnahme der Parteien besteht darin, den Zugang zu Rohmilch in den Niederlanden sicherzustellen. Nach Prüfung dieser Verpflichtungszusagen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in diesem Falle keine erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben zur Folge haben wird.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Wir konnten diesen bedeutenden Zusammenschluss im niederländischen Milchsektor genehmigen, da die Parteien erhebliche Zugeständnisse gemacht haben, um den Wettbewerb auf diesen Märkten aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass den Verbrauchern durch den Zusammenschluss keine Nachteile entstehen“.

Die niederländischen Molkereigenossenschaften Campina und Friesland Foods vertreiben ihre Milcherzeugnisse hauptsächlich in den Niederlanden aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind auf verschiedenen Märkten der Produktionskette für Milcherzeugnisse tätig – von der Anlieferung und Verarbeitung von Rohmilch bis hin zur Herstellung verschiedenster Milch- und Nichtmilchprodukte.

Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den wirksamen Wettbewerb nicht nur auf den niederländischen Märkten für Rohmilchbeschaffung, Basismilchprodukte, angereicherten Joghurt und Quark, frische Milchmischgetränke, frischen Pudding und Porridge sowie Käse, sondern auch auf dem Markt für haltbare Milchgetränke in den Niederlanden, Belgien und Deutschland erheblich beeinträchtigen würde.

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, sagten die Parteien zu, die Sparte „Frischmilchprodukte“ von Friesland Foods (einschließlich der Übertragung/Lizenzierung von Markenprodukten und den Standort in Nijkerk) sowie Campinas Käseproduktionsstandort in Bleskensgraaf auszugliedern und zwei Marken für haltbare Milchgetränke des Unternehmens zu veräußern.

Des Weiteren sagten die Parteien zu, den Zugang zu Rohmilch für die von den Parteien ausgegliederten Frischmilch- und Käsesparten sowie für ihre Wettbewerber auf den niederländischen Märkten für Frischmilch und Käse sicherzustellen. Diese Zusagen sehen drei Phasen vor.

Zunächst würden die beiden ausgegliederten Geschäftssparten im Rahmen einer Übergangsliefervereinbarung Rohmilch von dem zusammengeschlossenen Unternehmen beziehen. In der Folgezeit würde dann ein „Dutch Milk Fund“ eingerichtet werden, über den den ausgegliederten Sparten und anderen Wettbewerbern jährlich maximal 1,2 Billionen Kilogramm Rohmilch zur Verfügung gestellt wird. Dieser Milchfonds würde erhalten bleiben, bis der Wandel auf dem Markt für Rohmilch strukturiertere Formen angenommen hat. Schließlich würde das Unternehmen FrieslandCampina die Austrittsbarrieren für Milchbauern, die die Genossenschaft verlassen wollen, verringern.

Ziel dieser dritten Maßnahme bestünde darin, unabhängig von FrieslandCampina einen Zugang zu niederländischer Rohmilch zu schaffen, wodurch eine langfristige strukturelle Lösung erzielt werden könnte.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Verpflichtungszusagen ausreichen, um ihre anfänglichen Bedenken auszuräumen. Die Genehmigung der Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden. (PD)
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