Wie das Potsdamer Agrarressort in der vergangenen Woche hervorhob, müssen die Anträge bis zum 16. Dezember bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Mit der neuen Richtlinie unterstütze Brandenburg erstmals die Anlage von
Blühstreifen auf Äckern und leiste damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
Biodiversität, hob das Ministerium hervor. Neben Blühflächen würden auch Ackerrandstreifen zum Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten gefördert.
Die Antragsteller verpflichteten sich, mindestens fünf Jahre Blüh- beziehungsweise Ackerstreifen auf ihren Ackerflächen anzulegen. Im Rahmen der insgesamt acht laufenden KULAP-Förderprogramme ist dem Agrarressort zufolge eine Neuantragstellung mit Verpflichtungsbeginn 2020 für die Förderprogramme Ökologischer
Landbau und moorschonende Stauhaltung möglich.
KULAP-Verpflichtungen würden ebenfalls für mindestens fünf Jahre eingegangen. Bereits bestehende und in diesem Jahr auslaufende Verpflichtungen könnten bis Ende 2020 verlängert werden. Auf bestimmten Flächen sei auch eine Erweiterung bestehender Verpflichtungen möglich.
Laut Ministerium sollen die geförderten Maßnahmen in beson derem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den
Klimaschutz unterstützen. Ziel sei es, zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der
Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.
Antragsteller können Unterstützung durch die Technische Hotline bekommen, die vom 27. November bis zum 13. Dezember wochentags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0395-5630101 oder per E-Mail unter hotline_ bb.profilnet@data-experts.de erreichbar ist.