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07.04.2021 | 10:34 | Rote Gebiete 

Landwirte fürchten finanzielle Einbußen durch Düngeverordnung

Friedrichsdorf - Der Hessische Bauernverband befürchtet durch die neue Düngeverordnung negative finanzielle Folgen für die Landwirte.

Düngeverordnung
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Bauernverband fürchtet finanzielle Verluste durch Düngeverordnung. (c) proplanta
Die Verordnung verlange, Gülle länger zu lagern, doch nicht jeder Betrieb sei darauf bereits ausgelegt, erklärte Hans-Georg Paulus, Generalsekretär des Hessischen Bauernverbands, der Deutschen Presse-Agentur. «Für die Betonwannen sind zum Teil Investition in sechsstelliger Höhe fällig, die sich unterm Strich nicht rechnen», sagte Paulus.

Mit der neuen Verordnung, die seit vergangenem Jahr in Kraft ist, wurden unter anderem die Sperrzeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, deutlich verlängert. Paulus zufolge können nun Ackerbaukulturen nur in Ausnahmefällen im Herbst gedüngt werden. Zudem wurde für Grünland in «gefährdeten» oder «roten» Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung die Sperrfrist um vier Wochen vorgezogen. Sie dauert vom 1. Oktober bis zum 31. Januar.

«Tierhalter, die Gülle haben, mussten auch früher schon lagern», erklärte Paulus. Durch die verlängerten Sperrfristen seien je nach Tierzahl und Flächenausstattung jetzt Lagerkapazitäten von sechs bis neun Monaten erforderlich. Wenn dieses Lagervolumen nicht vorhanden sei, müsse es entsprechend vergrößert werden. Ein Teil der Kosten könne durch eine Förderung des Bundes abgedeckt werden.

In sogenannten roten Gebieten müssen Landwirte laut Düngeverordnung ihre Stickstoff-Düngung reduzieren. Sie müssen 20 Prozent unter dem Bedarf der Pflanzen bleiben, was geringere Erträge zur Folge hat. Zwölf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Hessens fallen unter diese roten Gebiete.
dpa/lhe
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