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Die Europäische Kommission veröffentlichte diese Woche einen Vorschlag, alle Direktbeihilfen, die 2.000 Euro pro Betrieb übersteigen, um rund 1,3 % zu kürzen. Mit dem Geld soll die neue Haushaltsreserve für Marktkrisen in Höhe von 433 Mio. Euro gefüllt werden. Falls der Krisenfonds nicht benötigt wird, würde eine Rückerstattung erfolgen. Bereits 2013 mussten die Landwirte auf 2,45 % der Beihilfen jenseits von 2.000 Euro verzichten.
Die jüngsten EU-Mitglieder Rumänien, Bulgarien und Kroatien bleiben erneut ausgenommen. Von Seiten der Kommission wurde betont, dass der tatsächlich Kürzungssatz vermutlich geringer als 1,3 % ausfallen dürfte - die endgültige Rate dürfte erst im Oktober feststehen, wenn die letzten Bedarfsschätzungen für den EU-Haushalt 2015 vorliegen.
Der Schritt muss von Rat und Europaparlament bestätigt werden. Aufgrund der nahenden Europawahlen scheint die Einhaltung einer ersten Frist, die am 30. Juni abläuft, unrealistisch. Wahrscheinlicher ist, dass die Anpassung am Rande der Haushaltsverhandlungen im November festgezurrt werden dürfte. Die Kommission ist EU-rechtlich gehalten, auf einen eventuell veranschlagten Kürzungsbedarf jedes Jahr vor Ende März hinzuweisen. (AgE)