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04.12.2023 | 11:14 | Gentechnik-Kennzeichnung 

Neue Gentechnik: Einzelhandelsketten für Kennzeichnungspflicht

Wien / Brüssel -  Branchengrößen des Lebensmitteleinzelhandels fordern eine Kennzeichnungspflicht für neue genomische Techniken (NGT) und eine Folgenabschätzung für Saatgutpatente.

Gentechnik-Kennzeichnung
In einer Stellungnahme sprechen sich führende Branchenvertreter für eine Kennzeichnungspflicht und eine Überprüfung der Folgen von Patenten auf die Lebensmittelpreise aus. (c) proplanta
In einer Stellungnahme zum Reformvorschlag der EU-Kommission für das europäische Gentechnikrecht warnen die Einzelhandelsvertreter aus Deutschland und Österreich vor der geplanten Deregulierung. Die Wahlfreiheit für die Verbraucher müsse auch künftig sichergestellt sein, und die gentechnikfreie Landwirtschaft dürfe nicht gefährdet werden, so die Forderungen.

Zudem müssten vorab die Auswirkungen von NGT-Patenten auf die Lebensmittelpreise untersucht werden. Unterzeichnet wurde die Stellungnahme unter anderem von der REWE-Group, Spar, tegut, Denns Biomarkt, Hofer und dem österreichischen Handelsverband. In der Stellungnahme sprechen sich die Firmen und Verbände der Branche für den Einsatz „neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Lebensmittelproduktion“ aus.

Sie warnen jedoch vor erheblichen Kostensteigerungen, sollte das Verursacherprinzip aufgehoben werden. Sollte der Bio-Landwirtschaft einseitig das Sicherstellen der gentechnikfreien Produktionskette „aufgebürdet“ werden, dann müssten diese Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden. In „Zeiten hoher Inflation“ dürfe jedoch die Preisstabilität nicht durch neue regulatorische Maßnahmen gefährdet werden, mahnen die Autoren der Stellungnahme. Um die Koexistenz zu sichern, seien eine „lückenlose Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung“ von NGT-Lebensmitteln (NGT), Abstandsregelungen und eine Anbau-Mitteilungspflicht gegenüber den Nachbarn „unabdingbar“.

Biopatente als Preistreiber

Ferner warnen die Branchenvertreter vor Patenten als Preistreiber. Die ex-post Analyse, die die Kommission bislang für das Jahr 2026 in Aussicht stellt, reicht den Unternehmen nicht aus. Ihnen zufolge muss gegebenenfalls eine Neuregelung des Patentrechts einer Gentechnikreform vorgezogen werden. Berücksichtigt werden müsse außerdem, dass eine „beträchtliche Anzahl“ an Verbraucherinnen und Verbrauchern den gentechnisch veränderten Pflanzen sehr ablehnend gegenübersteht. Begrüßt wurde die Stellungnahme vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG).

„Diesen eindringlichen, ungewöhnlich vielstimmigen Appell des Lebensmittelhandels müssen EU-Kommission und Europaabgeordnete ernst nehmen“, erklärte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Die geplante Deregulierung würde ihm zufolge gegen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen verstoßen. „Die drohenden Lebensmittel-Preissteigerungen wurden bisher kaum beachtet - das müssen sie aber unbedingt, bevor derart weitreichende Gesetze gemacht werden“, so Hissting.
AgE
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