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30.06.2012 | 14:24 | Milchmarkt 

Österreich: Milchquote 2011/12 um 120.145 Tonnen überliefert

Wien - Die österreichischen Landwirte haben im Milchjahr 2011/12 die nationale Anlieferungsquote insgesamt um 120.145 t überschritten. Daraus resultiert eine Zusatzabgabe von rund EUR 33,6 Mio., die an die EU abzuführen ist.

Melken
(c) proplanta
Für kleinere Überlieferungen ist dabei eine sogenannte Basisabgabe zu zahlen, für größere wird eine Abgabe mit Zuschlag eingehoben. Dies geht aus den endgültigen Ergebnissen für die Quotenausnützung 2011/12 hervor, die von der Agrarmarkt Austria jetzt bekannt gegeben wurden.
 
Insgesamt stand im Ende März abgelaufenen Milchjahr 2011/12 eine nationale Quote für Lieferungen (A-Quote) in der Höhe von 2,847.493 t zur Verfügung. Tatsächlich wurden von den Milchbauern aber 2,937.637 t an die Molkereien und Käsereien geliefert.

Aufgrund des (gegenüber dem Referenzwert) höheren Fettgehalts der angelieferten Rohmilch ergab sich zu dieser Menge ein Zuschlag von 30.000 t, woraus eine fettkorrigierte Anlieferung von 2,967.638 t resultierte. Daraus errechnet sich eine saldierte Überlieferung von 120.145 t. Inklusive einer Sicherheitsmarge ergibt sich daraus insgesamt eine Zusatzabgabe von EUR 33,6 Mio. Diese Abgabe ziehen die Molkereien den überliefernden Landwirten vom Milchgeld ab, der Gesamtbetrag ist von der AMA an den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft abzuführen.

 
Für stärkere Überlieferungen ist höhere Zusatzabgabe zu zahlen
 
Wie berichtet, werden seit dem Quotenjahr 2006/07 stärkere Überlieferungen strenger geahndet, indem für sie ein Zuschlag zur Basisabgabe zur Anwendung kommt. Die Ausgangsbasis für dieses System ist der sogenannte "Zuweisungsprozentsatz". Er sagt aus, welcher Anteil der Überlieferung eines Betriebes (berechnet von der einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge) durch die Unterlieferungen anderer Bauern ausgeglichen werden kann. Dieser Prozentsatz wird von der AMA auf vier Dezimalstellen berechnet und beträgt für das abgelaufene Quotenjahr 9,6521 %.
 
Das bedeutet, dass für Überschreitungen in einem Ausmaß bis zu 9,6521 % der Quote des betroffenen Milcherzeugers die niedrigere Basisabgabe von 7,968 Cent je kg eingehoben wird. Für alle Mengen, welche diese Schwelle übersteigen, wird die erhöhte Überschussgabe von 19,921 Cent verrechnet.
 
Verfügt also zum Beispiel ein bäuerlicher Betrieb über eine Quote von 100.000 kg und seine fettkorrigierte Anlieferung beträgt 120.000 kg, so ergibt sich daraus eine Überlieferung von 20.000 kg. Für 9,6521 % seiner Quote - das sind 9.652 kg - zahlt er die Basisabgabe von 7,968 Cent, also insgesamt EUR 769,07. Für die restlichen 10.348 kg seiner Überlieferung muss er eine Überschussabgabe mit Zuschlag von 19,921 Cent je kg entrichten, was einen Betrag von EUR 2.061,43 ergibt. In Summe beträgt die Zusatzabgabe des Betriebes EUR 2.830,50.

 
19.635 Überlieferer und 16.461 Unterlieferer
 
Laut AMA-Berechnungen haben im abgelaufenen Quotenjahr 2011/12 insgesamt 36.460 heimische Betriebe ihre Milch an die Molkereien geliefert. Davon waren 19.635 Überlieferer und 16.461 Unterlieferer. 364 weitere Betriebe haben ihre A-Quote exakt eingehalten. Die Überschreitungen betrugen insgesamt 241.272 t, ihnen stehen Unterschreitungen im Ausmaß von 113.345 t gegenüber.
 
Auf jene 9.933 Überlieferer, die ihre Kontingente nur geringfügig überschritten haben, entfallen mit der Basisabgabe insgesamt EUR 9,65 Mio. an Zahlungspflicht. 9.702 Milchlieferanten haben ihre Quote kräftiger (mehr als 9,6521 %) überzogen; sie müssen auch eine höhere Überschussabgabe leisten und für einen Betrag von EUR 23,95 Mio. aufkommen. Zusammen ergibt dies die nationale Zusatzabgabe von EUR 33,6 Mio. (AIZ/BMLFUW)
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