Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Mainz hatten die Klagen von Winzern gegen die Abgaben abgewiesen - das OVG bestätigte diese Entscheidungen nun, wie es am Dienstag mitteilte. Es lägen hinreichende Belege vor, dass die Fördermaßnahmen des
Weinfonds geeignet und erfolgreich seien, führten die Richter unter anderem aus. (Urteil vom 8. Dezember - Az: 8 A 10282/10.OVG u.a.). (dpa)