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12.01.2011 | 04:07 | Weinfonds-Abgabe 

OVG bestätigt erneut Urteile zu Weinfonds-Abgabe

Koblenz - Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat erneut die Rechtmäßigkeit der Pflichtabgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbungen bestätigt.

Weintrauben
Verwaltungsgerichte in Neustadt/Weinstraße und Mainz hatten die Klagen von Winzern gegen die Abgaben abgewiesen - das OVG bestätigte diese Entscheidungen nun, wie es am Dienstag mitteilte. Es lägen hinreichende Belege vor, dass die Fördermaßnahmen des Weinfonds geeignet und erfolgreich seien, führten die Richter unter anderem aus. (Urteil vom 8. Dezember - Az: 8 A 10282/10.OVG u.a.). (dpa)
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