Koblenz - Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat erneut die Rechtmäßigkeit der Pflichtabgaben für den Deutschen Weinfonds und die Gebietsweinwerbungen bestätigt.
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Koblenz - Die Pflichtabgabe für den Deutschen Weinfonds ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz entschieden.
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