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01.09.2013 | 12:44 | Clothianidin-Verbot 

Pflanzenschutzmittelhersteller klagen gegen Neonikotinoide-Verbot

Brüssel - Syngenta und BayerCropScience haben gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Einsatz der Pflanzenschutzmittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zu beschränken, Klage beim erstinstanzlichen EU-Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eingereicht.

Klage Neonikotinoide-Verbot
(c) liveostockimages - fotolia.com
Syngenta wirft der Brüsseler Behörde im Zusammenhang mit Thiamethoxam ein fehlerhaftes Verfahren sowie eine ungenaue und unvollständige Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. Zudem sei der Beschluss nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt worden, erklärte das Unternehmen diese Woche in einer Pressemitteilung.

„Wir würden lieber auf rechtliche Schritte verzichten, doch leider bleibt uns keine andere Wahl“, so Syngentas Chief Operating Officer John Atkin. Man sei überzeugt, dass die EU-Kommission sich irre, wenn sie Thiamethoxam mit der Verschlechterung der Bienengesundheit in Verbindung bringe. (AgE)
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