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02.11.2010 | 19:28 | EU-Gütezeichen  

Qualitätsschutz für "Hessischen Apfelwein"

Brüssel - Der 'Hessische Apfelwein' muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Apfelwein ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen 'geschützte geografische Angabe' (g.g.A). geschützt.

Hessischer Apfelwein
Das EU-Gütezeichen "g.g.A." steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Apfelwein nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss. (EU)
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