Daher fordert der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) eine konsequente Verfolgung von Händlern, die sich einen Preisvorteil durch das Inverkehrbringen preisgünstig importierter Konsumware als Saatgut verschaffen und so strenge Qualitätskontrollen umgehen.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls verweist der
BDP auf die bestehenden Praktiken, Konsumware bei Senf zu Aussaatzwecken in Verkehr zu bringen und an Landwirte zu verkaufen. Diese Art von Schwarzmarkt stellen die Züchter in der Praxis leider fest, vor allem in Süddeutschland, wo die Begrünung von Flächen mit einer Zwischensaat subventioniert wird. Händler, die Konsumware zu Saatgutzwecken abgeben, verstoßen gegen das Saatgutverkehrsgesetz. Dies kann fatale Folgen für den Landwirt und den Züchter haben.
Sät ein Landwirt Konsumware aus, die zwar für den Lebensmittelbereich akzeptierte Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält, ist dies nicht nur ein Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz, sondern der Landwirt begeht eine ungenehmigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und damit einen Verstoß gegen das Gentechnikgesetz. Aufgrund der bestehenden
Nulltoleranz von GVO im Saatgut zieht dies in der Regel Anordnungen und Auflagen mit erheblichen Kosten nach sich.
Zudem wird durch derartige Praktiken die hochwertige Saatgutproduktion erschwert. Vermehrt ein Züchter nichts ahnend auf einer Fläche eines Landwirtes Rapssaatgut, der zuvor Senf mit GVO-Raps zur Zwischensaat ausgebracht hat, kann der Züchter die aufwändig produzierte Saatgutware nach eingehender Qualitätsuntersuchung nicht mehr vermarkten oder muss ggf. Ware zurücknehmen, wenn GVO-Bestandteile enthalten sind, obwohl er alle Qualitätskriterien eingehalten hat. “Einmal mehr zeigt dieser Fall, dass wir eine konsequente Überwachung des Saatgutverkehrs benötigen, um die Ehrlichen am Markt zu schützen“, sagt Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer im BDP. Wird die Ware als Saatgut in den Verkehr gebracht, versuchen Händler sich einen preislichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. „Das ist kriminell, schädigt den ehrlichen Kaufmann und muss unterbunden werden“, so Dr. Ferdinand Schmitz weiter.
Mit dem Hinweis, derartige Partien seien ausdrücklich Konsumware, erschweren die Händler dem Landwirt Beanstandungen gegen seinen Lieferanten. „Das ist ein gezielter Betrug. Die Händler wissen bei der Abgabe von Konsumware an Landwirte genau, dass dies nicht zum Einmachen von Gurken gedacht ist, sondern zur Aussaat“, so Schmitz abschließend. Sowohl das Saatgut- als auch das Gentechnikrecht verlangen beim Inverkehrbringen von Saatgut, ausführliche Untersuchungen dahingehend, dass das Saatgut den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Regeln müssen alle Marktbeteiligten einhalten. (bdp)