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10.02.2010 | 14:05 | Sortenschutz 

Schwarzhandel kann teuer werden

Bonn - Das Angebot von nicht zertifiziertem Saat- und Pflanzgut ist ein Verstoß gegen das Sortenschutzgesetz.

Genkartoffel
(c) proplanta
Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht in München in einem Fall, in dem ein Landwirt unerlaubt Kartoffeln einer geschützten Sorte zu Pflanzzwecken verkauft hat. Bereits im vergangenen Jahr hatten mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen neben den Sortenschutzverletzungen auch Verstöße gegen das UWG geahndet und hohe Strafen verhängt, um die Branche zu schützen.

In dem Fall in Bayern hatte ein Landwirt die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung und amtliche Anerkennung zur Sicherstellung der Pflanzgutqualitäten nicht durchgeführt und geschützte Kartoffelsorten als Pflanzgut zum Verkauf angeboten. Damit verstößt er nicht nur gegen die Eigentumsrechte des Züchters, sondern verschafft sich auch einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil, so das Landgericht München.

Für den Handel von Saat- und Pflanzgut gelten einheitliche gesetzliche Vorgaben, die hohe Qualitätsstandards und einen fairen Markt garantieren sollen. Das Umgehen dieser Vorgaben ist kein Kavaliersdelikt, sondern stört den Saatgutmarkt empfindlich: den Züchtern fehlen Einnahmen zur Entwicklung neuer Sorten, der ehrliche Kaufmann kann seine Ware nicht zu marktgerechten Preisen platzieren und der Landwirt geht Risiken in Bezug auf Sortenreinheit, Krankheiten, Besatz und Keimfähigkeit ein.

Die STV weist darauf hin, dass jegliche Verstöße mit nicht unerheblichen Folgen geahndet werden. Schwarzhändler müssten demnach sämtliche entstandene Schäden dem Züchter erstatten, Unterlassungserklärungen abgeben und angeben, an welche weiteren Empfänger er Ware abgeliefert hat. So auch der Landwirt aus Bayern. „Wir glauben, dass das Bewusstsein, dass Schwarzhandel kein Kavaliersdelikt ist, gestärkt werden muss. Vielen ist nicht bewusst, dass es sich bei Schwarzhandel um eine Straftat handelt, die aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann“, so Gabriele Gierling, Geschäftsführerin der STV. Die STV wird in den kommenden Monaten verstärkt Kontrollen durchführen, um die Ehrlichen am Markt weiter zu stützen und Grundlage für einen gerechten Saatgutmarkt zu schaffen. (stv)
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