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09.03.2013 | 11:03 | Fleischbranche 

Schweizer Bauern- und Viehhandelsverband kommen überein

Brugg - Seit mehreren Monaten sind in der Schlachtvieh- und Fleischbranche Diskussionen über die Modalitäten beim Verkauf von Schlachttieren im Gange.

Tierhandel
(c) proplanta
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit konnten sich nun die Viehproduzenten und -händler auf wichtige Eckpunkte beim Verkauf von Schlachttieren einigen. Die Händler und Produzenten haben dazu eine Übereinkunft unterzeichnet, die per 11. März 2013 in Kraft tritt. Händler und Produzenten sind bestrebt, mit den weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette partnerschaftliche Lösungen zu finden.

Seit Längerem diskutieren Akteure der Schlachtvieh- und Fleischbranche die Frage des Zeitpunkts des Eigentumsübertrags von Schlachtvieh und darüber, wer welche Gebühren zu tragen hat. Vertreter des Viehhandels, des Schweiz. Bauernverbands und von Tierhalterorganisationen konnten sich nun in einer Übereinkunft auf wichtige Eckwerte einigen.

Die Übereinkunft wurde vom Schweizerischen Viehhändlerverband, vom Schweizerischen Bauernverband, Suisseporcs, Swiss Beef und vom Schweizer Kälbermästerverband unterzeichnet. Konkret haben sich Viehhandel und Produzenten auf folgende Punkte verständigt:  Für ein über den Handel geliefertes Tier erfolgt die Eigentumsübertragung an der Rampe des Tiertransporters vom Produzenten auf den Viehhändler. Mit dem Eigentum gehen Nutzen und Gefahr an den Händler über.

Die von den Schlachthöfen an die Lieferanten teilweise verrechneten „TVD-Gebühren" (bzw. Gebühren an die Rückverfolgbarkeit oder dergleichen, heute 50% von 5 Fr.) werden künftig vom Handel den Produzenten nicht mehr weiter verrechnet.

Allfällige künftige Gebühren für die Messung der Kalbfleischfarbe werden den Produzenten nicht belastet. Bei den Schweinen verrechnen die Viehhändler den Produzenten bis zum 30. Juni 2013 höchstens 1.20 Fr. Administrationskosten je Schwein. Über die Höhe der Administrationskosten ab dem 1. Juli 2013 besteht noch keine Einigkeit.

Bei den übrigen Tierkategorien ist die Höhe der über die Händler an die Produzenten zu verrechnenden Administrationsgebühren Gegenstand von bilateralen Abmachungen zwischen Produzenten und Händlern.

Die Einigung von Viehproduzenten und -händlern ist Ausdruck einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Produzenten und Handel sind bestrebt, auch künftig eng zusammenzuarbeiten und mit weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette partnerschaftliche Lösungen zu bestehenden Fragen zu finden. (sbv)
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