Die Regelung geht auf einem Ende Dezember 2012 gefassten Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) zurück und soll vorerst bis Juli 2013 gelten. Die Sonderabgabe ist zusätzlich zum Regelimportzoll zu zahlen, der mit dem Beitritt Russlands zur
Welthandelsorganisation (
WTO) für Mähdrescher von 15 % auf 5 % gesenkt wurde; bei Bauelementen beläuft sich dieser auf 0 %.
Wie die Agrarnachrichtenagentur Kasakh-Zerno berichtete, ist bisher auch ein Versuch des kasachischen Landwirtschaftsministeriums gescheitert, eine Genehmigung für die sonderabgabenfreie Drittlandseinfuhr von 200 Maschinen im Jahr zu erhalten.
Die EWK hat dem Pressebericht zufolge bislang nicht auf den entsprechenden Antrag Kasachstans reagiert. Wie es ab August 2013 mit dem Sonderzoll weitergehen soll, wird von den dann vorliegenden Ergebnissen einer laufenden Antidumping-Untersuchung abhängig gemacht werden; diese wurde im Juli 2012 auf Antrag der sich benachteiligt fühlenden russischer Landmaschinenproduzenten, Rostselmasch in Rostow am Don und Krasnojarsker Mähdrescherwerke, eingeleitet. Die Überprüfung wurde auch von weißrussischer Seite unterstützt. (AgE)