Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag nach einer abschließenden mündlichen Verhandlung mit. In der Zivilklage vor dem OLG fordert ein Biolandwirt von drei seiner Nachbarn Schadenersatz.
In seinem von ihm angepflanzten Sellerie war Pendimethalin, ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, nachgewiesen worden. Als
Bioware konnte der Landwirt aus Lichtenau das Gemüse nicht mehr verkaufen. Die Beklagten arbeiten als konventionell wirtschaftende Landwirte (Az.: 24 U 74/16).
In der Verhandlung ging es darum, mit Hilfe eines Gutachtens zu klären, ob der flüchtige Wirkstoff von den Nachbarhöfen oder auch über die
Luft aus einer größeren Entfernung kommen kann.
Bereits 2017 standen sich die Streitparteien in dem Zivilverfahren am OLG gegenüber. Anschließend lehnten die Landwirte einen Vergleichsvorschlag ab. Es entwickelten sich ein Gutachterstreit und eine Verzögerung, weil einer der Experten krank geworden war. In der Vorinstanz hatte der
Ökobauer mit seiner Klage keinen Erfolg.
In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ließ das Gericht erkennen, dass am Ende je nach Datenlage bei den drei Nachbarn auch unterschiedliche Entscheidungen stehen könnten. In dem aktuellen Gutachten ging es darum, wie die Proben, die 2014 genommen wurden, zu interpretieren sind. Die Datenlage sei zum Teil unterschiedlich und aus heutiger Sicht eher dünn, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Gutachter musste mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten.