Der Bund
Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage in Wolnzach - durch das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm - genehmigt hatte. Das Verwaltungsgericht München hatte daraufhin im April den
Betrieb der praktisch fertigen Anlage untersagt.
Auch der betroffene Landwirt hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Seine Familie, die zuvor einen Stall mit 40.000 Hähnchenmastplätzen hatte, wollte die neue Anlage mit rund 145.000 Mastplätzen betreiben. Die Gegner der Anlage fürchteten damit mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen. Der Landwirt argumentiert hingegen, sein
Familienbetrieb arbeite unter höchsten Qualitätsstandards; angesichts von Hähnchenimporten aus Ländern wie Polen könne das Verbot einer heimischen Anlage kein Erfolg für den Tier- und
Umweltschutz sein.
Rechtlich ging es allerdings nur darum, ob die Anlage als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu muss der Bauer über einen langjährigen Zeitraum so viel Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Wann der Fall in zweiter Instanz vor dem obersten Verwaltungsgericht im Freistaat verhandelt wird, sei derzeit offen, sagte eine Gerichtssprecherin.