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09.03.2023 | 05:00 | Arbeitsgericht 

Vergleich erzielt im Lohn-Streit zwischen Erntehelfern und Obstbauer

Stuttgart / Ravensburg - Nach dem Streit zwischen einer Gruppe georgischer Erntehelfer mit einem Obstbauern vom Bodensee um die Bezahlung hat die Gewerkschaft IG BAU eine geregelte Arbeitszeiterfassung gefordert.

Landesarbeitsgericht
Weil er ihnen zu wenig Lohn gezahlt haben soll, streiten Erntehelfer aus Georgien über Monate vor Gericht mit einem Landwirt vom Bodensee. Der Streit endet mit einem Vergleich - und einer Forderung. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
«Es kann von Beschäftigten und speziell von ausländischen Beschäftigen nicht erwartet werden, selbstständig Arbeitszeitaufzeichnungen durchzuführen, die den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen», erklärte der Vorsitzende des Bezirksverbands Stuttgart der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Andreas Harnack, am Mittwoch. Der Streit zwischen den Saisonkräften und dem Landwirt sei im Vergleich geendet.

Die 18 Erntehelfer aus Georgien hatten im Mai 2021 auf einem Obsthof am Bodensee Erdbeeren geerntet. Für sechs Wochen Feldarbeit hatten sie laut Angaben nur 300 Euro Lohn bekommen. Wegen schlechten Wetters wurden sie teils nicht eingesetzt. Der Landwirt hatte ihnen zudem vorgeworfen, nicht rechtzeitig an vereinbarten Sammelstellen gewesen zu sein.

Auf Lohnnachzahlungen hatten sie vor dem Arbeitsgericht in Ravensburg im vergangenen Mai geklagt. In erster Instanz bekamen die Erntehelfer Recht. Der Landwirt hatte den Arbeitern nach Auffassung des Gerichts von Mitte Mai bis Mitte Juni 2021 nicht den Mindestlohn gezahlt. Einen Vergleichsvorschlag hatte das Gericht abgelehnt. Der Landwirt hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Laut Mitteilung wurde den Arbeitskräften im Dezember 2022 jedoch vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ein Vergleich nahegelegte, den sie den Angaben nach auch eingingen. Das Gericht war demnach der Ansicht, dass die Beschäftigten nachweisen müssten, wann sie tatsächlich gearbeitet hätten und wann sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hätten.

Das Gericht bestätigte, dass vor Kammern in Freiburg im vergangenen Dezember sowie Januar dieses Jahres Vergleiche geschlossen wurden. Die Höhe der einzelnen Vergleichssummen nannte ein Gerichtssprecher nicht.

Dies sei eine zu hohe Beweislast, die von Beschäftigten, nicht erwartet werden könne und schon gar nicht von Beschäftigen, die ihre Rechte kaum kennen würden, hieß es in der Mitteilung der Gewerkschaft und anderen Unterstützern. Mit dem Vergleich hätten die Erntehelfer auf einen großen Teil ihres Gehalts verzichtet.
dpa/lsw
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