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09.02.2017 | 14:16 | Stallpflicht 

Vermarktung von Freilandeiern stark eingeschränkt

Hannover - Wegen der Vogelgrippe sind derzeit in Niedersachsen mehr als 3,5 Millionen Legehennen aus konventioneller Freilandhaltung länger als zwölf Wochen im Stall.

Keine Freilandeier aus Niedersachsen
(c) proplanta
Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Werden die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall gehalten, dürfen die Eier nicht mehr als Freilandware deklariert werden. Sie gelten als Bodenhaltungseier.

Nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) sind davon 233 Betriebe betroffen. Insgesamt gibt es in Niedersachsen 3,9 Millionen Legehennen in Anlagen mit konventioneller Freilandhaltung.

Niedersachsen und andere Bundesländer haben sich auf einen Hinweis für die Verbraucher geeinigt. Per Zusatzetikett auf den Verpackungen wird deutlich gemacht, dass sich die Freilandhühner wegen der Vogelgrippe derzeit im Stall befinden und es sich deshalb um Eier aus Bodenhaltung handelt.

«Wir appellieren an die Verbraucher, nicht auf ein anderes Produkt umzusteigen», sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums.
dpa/lni
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