Dies teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Werden die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall gehalten, dürfen die Eier nicht mehr als Freilandware deklariert werden. Sie gelten als Bodenhaltungseier.
Nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (Laves) sind davon 233 Betriebe betroffen. Insgesamt gibt es in Niedersachsen 3,9 Millionen Legehennen in Anlagen mit konventioneller Freilandhaltung.
Niedersachsen und andere Bundesländer haben sich auf einen Hinweis für die Verbraucher geeinigt. Per Zusatzetikett auf den Verpackungen wird deutlich gemacht, dass sich die Freilandhühner wegen der
Vogelgrippe derzeit im Stall befinden und es sich deshalb um Eier aus Bodenhaltung handelt.
«Wir appellieren an die Verbraucher, nicht auf ein anderes Produkt umzusteigen», sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums.