In einem Zivilprozess vor dem Landgericht in Mainz hätten sich beide Parteien in dieser Woche auf einen Vergleich geeinigt, erklärte der Vorsitzende Richter am Freitag.
Die Ziegen waren mehrmals aus ihrem Gehege ausgebüxt und hatten unter anderem frisch gepflanzte Rebstöcke des Winzers angeknabbert. Die Ortsgemeinde wolle nun rund 4.600 Euro an den Mann zahlen. Die Tiere sollen rund 940 Kerner- und Grauburgunderreben angefressen haben.
Der
Winzer hatte Schadenersatz für den Ernteausfall gefordert. Rund 100 Rebstöcke seien einem Gutachten zufolge nach der Knabberattacke eingegangen, wie der Richter sagte. Die Gemeinde hatte zunächst bestritten, dass die Ziegen für die Schäden verantwortlich sind.
«Wir haben im Prozess elf Zeugen vernommen und alle hatten die Ziegen auch außerhalb des Geheges gesehen», sagte der Richter. Er gehe deshalb davon aus, dass die Vierbeiner die Übeltäter seien. Niederheimbach halte die Ziegen zur Landschaftspflege. (dpa/lrs)